Betrachtet man aktuell länderübergreifend die Paarungen für Rassehunde - in unserem Fall explizit der Boxer - sind Paarungen mit
Spondylose1 x Spondylose1
Spondylose1 x HD C / Spondylose2
etc.durchaus keine Seltenheit.
Sicherlich muss auch die Linie der Grosseltern in die Prüfung einbezogen werden..aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Elterntiere mit eher suboptimalen Genen heute zur Zucht verwendet werden.
In diesem Sinne sei mal wieder auf die spannende Dokumentation der BBC hingewiesen.
Montag, 6. Februar 2012
Sonntag, 5. Februar 2012
Züchter haften bei Gesundheitsproblemen
Im Gespräch mit Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht werden Haftungsansprüche des Züchters wie auch von Veranstaltern bei Hundesportanlässen besprochen.
Bezüglich der Haftung des Züchters:
"...Wird ein Tier krank verkauft, dann handelt es sich um einen Mangel am Tier. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder die Minderung oder die Wandelung (Rücktritt). Da Sie den Hund zurückgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit der Wandelung. Dabei können Sie den Hund der Züchterin zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Mangel unverzüglich der Züchterin anzeigen und die Wandelung geltend machen....."
Die Folgekosten für teure Operationen und Therapie (HD etc.) sind dem Züchter nicht direkt belastbar sondern bedingen eine rechtliche Abklärung und meist damit verbunden einen Rechtsstreit.
Zur Themenseite des Kassensturzes
Zum Protokoll des Experten-Chat
Bezüglich der Haftung des Züchters:
"...Wird ein Tier krank verkauft, dann handelt es sich um einen Mangel am Tier. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder die Minderung oder die Wandelung (Rücktritt). Da Sie den Hund zurückgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit der Wandelung. Dabei können Sie den Hund der Züchterin zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Mangel unverzüglich der Züchterin anzeigen und die Wandelung geltend machen....."
Die Folgekosten für teure Operationen und Therapie (HD etc.) sind dem Züchter nicht direkt belastbar sondern bedingen eine rechtliche Abklärung und meist damit verbunden einen Rechtsstreit.
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Mittwoch, 25. Januar 2012
Generalversammlung
Die GV findet am 03. Februar, 19'00 Uhr im Restaurant Schützenruh im Albisgüetli statt.
Die Einladung mit den Detailinformationen wurde vom Sekretariat per Post allen Mitgliedern zugestellt.
Wir freuen uns über rege Teilnahme.
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Die Einladung mit den Detailinformationen wurde vom Sekretariat per Post allen Mitgliedern zugestellt.
Wir freuen uns über rege Teilnahme.
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Die 3 Sekunden-Regel
Bekanntlich müssen Lohn und Tadel in der Hundeausbildung direkt erfolgen und nicht mit einer zeitlichen Verzögerung.
Der Fachmann spricht hier von der sogenannten 3 Sekunden-Regel, welche besagt, dass ein Hund nur innert 3 Sekunden eine direkte Verknüpfung zu seinem Verhalten herstellen kann.
Als Mensch kann man sich dies relativ einfach selbst vorführen, indem man alle 3 Sekunden mit den Augen blinzelt und sich vorstellt, dass man gerade etwas beschädigt hat, dies aber mit dem nächsten Blinzeln schon wieder "vergessen" hat, bzw. keinen direkten Zusammenhang zu einer nun folgenden Reaktion eines Mitmenschen herstellen kann, dessen Sache beschädigt wurde.
Aus diesem Grund werden in der Hundeausbildung auch Übungen stets in kleineren Teilen aufgebaut. Der Hund hat somit die Möglichkeit in kurzen Phasen Teilbereiche erfolgreich zu lernen und darauf aufbauend die Gesamtübung zum erfolgeichen Abschluss zu bringen.
Kurze, intensive, auf den einzelnen Hund fokussierte Trainingseinheiten erzeugen somit einen höheren Lernerfolg.
Der Fachmann spricht hier von der sogenannten 3 Sekunden-Regel, welche besagt, dass ein Hund nur innert 3 Sekunden eine direkte Verknüpfung zu seinem Verhalten herstellen kann.
Als Mensch kann man sich dies relativ einfach selbst vorführen, indem man alle 3 Sekunden mit den Augen blinzelt und sich vorstellt, dass man gerade etwas beschädigt hat, dies aber mit dem nächsten Blinzeln schon wieder "vergessen" hat, bzw. keinen direkten Zusammenhang zu einer nun folgenden Reaktion eines Mitmenschen herstellen kann, dessen Sache beschädigt wurde.
Aus diesem Grund werden in der Hundeausbildung auch Übungen stets in kleineren Teilen aufgebaut. Der Hund hat somit die Möglichkeit in kurzen Phasen Teilbereiche erfolgreich zu lernen und darauf aufbauend die Gesamtübung zum erfolgeichen Abschluss zu bringen.
Kurze, intensive, auf den einzelnen Hund fokussierte Trainingseinheiten erzeugen somit einen höheren Lernerfolg.
Donnerstag, 5. Januar 2012
Seit Einführung des neuen Hundegesetzes vor zwei Jahren hat Zahl der Vorfälle mit Hunden nicht ab-, sondern zugenommen.
Gab es wirklich mehr Hundebisse, oder sind einfach mehr Meldungen eingegangen?
Seit Anfang 2010 müssen Hundehalter unter anderem einen Kurs besuchen. Hunde bestimmter Rassen dürfen keine mehr aufgezogen, verkauft oder eingeführt werden. Für die bereits vorhandenen Tiere mussten die Halter eine Bewilligung beim kantonalen Veterinäramt einholen.
Unterdessen hat die Zahl der Kampfhunde erwartungsgemäss stark abgenommen. Sie beträgt gemäss dem kantonalen Veterinäramt 386 Tiere. Sieben Fälle sind gemäss Kantonstierärztin Regula Vogel noch in Bearbeitung, da die Besitzer keine Bewilligung für die Haltung beantragt hätten. Zudem würden drei Fälle von verbotener Haltung noch bearbeitet.
Vor dem Verbot gab es im Kanton gemäss der Anis-Datenbank (Animal Identity Service) 561 Kampfhunde (gemäss Rassetypenliste II). Vogel vermutet allerdings, dass die Zahl zu hoch ausgewiesen ist und der tatsächliche Bestand vor dem Verbot bei rund 480 Tieren lag (Rassetypenliste II). Warum? «Bei den Zahlen der Anis-Datenbank ist unklar, wie aktuell sie waren. Es dürfte auch verstorbene Hunde darunter gehabt haben», erklärt Vogel. Zudem seien in der Zwischenzeit wohl einige Tiere verstorben.
Mehr Kampfhunde im Aargau
Statistische Erhebungen, ob und wie viele Halter in Nachbarkantone umgezogen sind oder ihre Hunde an Halter in anderen Kantonen abgegeben haben, existieren nicht. Bekannt ist allerdings, dass im Kanton Aargau die Zahl der Hunde, die im Kanton Zürich auf der Verbotsliste stehen, innerhalb des Jahres 2010 um rund 13 Prozent oder rund 50 Tiere zugenommen hat. Wie viele Kampfhunde eingeschläfert oder in ein Tierheim abgegeben wurden, ist statistisch ebenfalls nicht erfasst. «Uns sind nur Einzelfälle von Umzügen oder Abgaben ins Tierheim bekannt», so Vogel.
Weniger Kampfhunde bedeuten nicht, dass es weniger Vorfälle mit Hunden gegeben hat. Gemäss Hochrechnung des Veterinäramtes ist für 2011 sogar mit leicht höheren Zahlen als in den beiden Vorjahren zu rechnen. «Wir gehen von etwa 1150 Meldungen für 2011 aus», sagt die Kantonstierärztin, weist aber darauf hin, dass die Statistik noch nicht vorliegt. 2010 gab es 1004 Meldungen: 543 Vorfälle mit Menschen, 402 mit Tieren und 59 andere. 2009 lag die Zahl der Vorfälle bei 1124.
Meldepflicht mit dem neuen Gesetz
Die leichte Zunahme für 2011 sagt laut Vogel wenig über die Realität aus, weil sie nur das Meldeverhalten abbildet. Eine Meldepflicht für Beissunfälle besteht erst seit dem neuen Gesetz. Dass die Zahl der gemeldeten Vorfälle gestiegen ist, ist deshalb nicht erstaunlich. Welche Hunderassen zugebissen haben, lässt sich laut Vogel mangels statistischen Angaben nicht sagen. Sie glaubt nicht, dass die praktische Hundeerziehung bereits Wirkung gezeigt hat. Der Grad der Verletzungen ist laut ihren Angaben unverändert: «Schwerwiegendere Fälle kommen vor, die prozentuale Verteilung ist aber in etwa gleich geblieben.» Brachte das Hundegesetz und das Kampfhundeverbot konkrete erste Erfolge? Es sei zu früh, dies zu beantworten, sagt Vogel, glaubt aber:
«Das Hundegesetz hat verschiedene Elemente, die im Zusammenspiel mittelfristig zu einer tieferen Vorfalls- häufigkeit führen sollten.» Allerdings müssten präventive Massnahmen wie die Schulung der Kinder im richtigen Umgang mit Hunden erst noch aufgebaut werden. Und auch die praktische Hundeausbildung mit Welpenkurs und Junghundeerziehung für alle grossen oder massigen Hunde, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, sei erst angelaufen. Sichtbare Resultate erwartete die Kantonstierärztin erst in einigen Jahren.
Quelle: LIZ
Seit Anfang 2010 müssen Hundehalter unter anderem einen Kurs besuchen. Hunde bestimmter Rassen dürfen keine mehr aufgezogen, verkauft oder eingeführt werden. Für die bereits vorhandenen Tiere mussten die Halter eine Bewilligung beim kantonalen Veterinäramt einholen.
Unterdessen hat die Zahl der Kampfhunde erwartungsgemäss stark abgenommen. Sie beträgt gemäss dem kantonalen Veterinäramt 386 Tiere. Sieben Fälle sind gemäss Kantonstierärztin Regula Vogel noch in Bearbeitung, da die Besitzer keine Bewilligung für die Haltung beantragt hätten. Zudem würden drei Fälle von verbotener Haltung noch bearbeitet.
Vor dem Verbot gab es im Kanton gemäss der Anis-Datenbank (Animal Identity Service) 561 Kampfhunde (gemäss Rassetypenliste II). Vogel vermutet allerdings, dass die Zahl zu hoch ausgewiesen ist und der tatsächliche Bestand vor dem Verbot bei rund 480 Tieren lag (Rassetypenliste II). Warum? «Bei den Zahlen der Anis-Datenbank ist unklar, wie aktuell sie waren. Es dürfte auch verstorbene Hunde darunter gehabt haben», erklärt Vogel. Zudem seien in der Zwischenzeit wohl einige Tiere verstorben.
Mehr Kampfhunde im Aargau
Statistische Erhebungen, ob und wie viele Halter in Nachbarkantone umgezogen sind oder ihre Hunde an Halter in anderen Kantonen abgegeben haben, existieren nicht. Bekannt ist allerdings, dass im Kanton Aargau die Zahl der Hunde, die im Kanton Zürich auf der Verbotsliste stehen, innerhalb des Jahres 2010 um rund 13 Prozent oder rund 50 Tiere zugenommen hat. Wie viele Kampfhunde eingeschläfert oder in ein Tierheim abgegeben wurden, ist statistisch ebenfalls nicht erfasst. «Uns sind nur Einzelfälle von Umzügen oder Abgaben ins Tierheim bekannt», so Vogel.
Weniger Kampfhunde bedeuten nicht, dass es weniger Vorfälle mit Hunden gegeben hat. Gemäss Hochrechnung des Veterinäramtes ist für 2011 sogar mit leicht höheren Zahlen als in den beiden Vorjahren zu rechnen. «Wir gehen von etwa 1150 Meldungen für 2011 aus», sagt die Kantonstierärztin, weist aber darauf hin, dass die Statistik noch nicht vorliegt. 2010 gab es 1004 Meldungen: 543 Vorfälle mit Menschen, 402 mit Tieren und 59 andere. 2009 lag die Zahl der Vorfälle bei 1124.
Meldepflicht mit dem neuen Gesetz
Die leichte Zunahme für 2011 sagt laut Vogel wenig über die Realität aus, weil sie nur das Meldeverhalten abbildet. Eine Meldepflicht für Beissunfälle besteht erst seit dem neuen Gesetz. Dass die Zahl der gemeldeten Vorfälle gestiegen ist, ist deshalb nicht erstaunlich. Welche Hunderassen zugebissen haben, lässt sich laut Vogel mangels statistischen Angaben nicht sagen. Sie glaubt nicht, dass die praktische Hundeerziehung bereits Wirkung gezeigt hat. Der Grad der Verletzungen ist laut ihren Angaben unverändert: «Schwerwiegendere Fälle kommen vor, die prozentuale Verteilung ist aber in etwa gleich geblieben.» Brachte das Hundegesetz und das Kampfhundeverbot konkrete erste Erfolge? Es sei zu früh, dies zu beantworten, sagt Vogel, glaubt aber:
«Das Hundegesetz hat verschiedene Elemente, die im Zusammenspiel mittelfristig zu einer tieferen Vorfalls- häufigkeit führen sollten.» Allerdings müssten präventive Massnahmen wie die Schulung der Kinder im richtigen Umgang mit Hunden erst noch aufgebaut werden. Und auch die praktische Hundeausbildung mit Welpenkurs und Junghundeerziehung für alle grossen oder massigen Hunde, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurden, sei erst angelaufen. Sichtbare Resultate erwartete die Kantonstierärztin erst in einigen Jahren.
Quelle: LIZ
Donnerstag, 29. Dezember 2011
Neujahrs-Apéro im NBC
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