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Sonntag, 5. Januar 2014
Per Januar 2014 neue Verordnung für Hunde im Kanton Glarus
Im Kanton Glarus stehen per 01. Januar 2014 nachfolgende Rassen/Mischlinge unter einer Bewilligungspflicht. Für externe welche mit einem Hund oder Mischling dieser Rassen den Kanton Glarus besuchen gilt im öffentlich zugänglichen Raum eine generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht:
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