Donnerstag, 29. Dezember 2011

Neujahrs-Apéro im NBC

Wie jedes Jahr laden wir auch Anfangs 2012 wieder zu unserem Neujahrs-Apéro ein und freuen uns auf Euren Besuch.

02. Januar 2012 / 14'00 Uhr
NBC-Clubhaus auf dem Übungsplatz "unteres Albisgütli"

Wichtig: Aufgrund der Baustelle wird gutes Schuhwerk empfohlen.





Neue Zahlen zum SKN Sachkundenachweis

(sda) Bis Ende 2010 haben schweizweit rund 35'000 Halterinnen und Halter die obligatorischen Hundekurse absolviert, wie das Bundesamt für Veterinärwesen schätzt. Für 2011 liegen noch keine Angaben vor.

Innerhalb von gut zwei Jahren seit Einführung der Hundekurs-Pflicht haben damit rund 40 Prozent aller neuen Halter den Kurs absolviert, wie die Sprecherin des Bundesamts der Nachrichtenagentur SDA sagte. «Wir hoffen aber, dass sich diese Zahl bis Ende nächsten Jahres auf gegen 70 Prozent erhöht.» In der Schweiz gibt es fast eine halbe Million Hunde.

Kontrollen sind nicht Pflicht

Ob ein Halter den seit dem 1. September 2008 obligtorischen Sachkundenachweis (SKN) besitzt oder nicht, müssen in gewissen Kantonen die Wohngemeinden kontrollieren. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu aber nicht überall. Wie viele Hundehalter in den einzelnen Kantonen und Ortschaften ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, lässt sich deshalb nur schätzen. In Bern sowie in St. Gallen überprüft man stichprobenartig oder nach Hinweisen, ob ein Halter den SKN hat oder nicht.

St. Gallen zieht positive Bilanz

Zufrieden mit den Hundehaltern zeigt sich der St. Galler Kantonstierarzt Albert Fritsche. Sein Veterinäramt kontrolliert jährlich dreissig bis vierzig verhaltensauffällige Hunde. Nur zehn Prozent dieser Halter hätten den praktischen Kurs nicht besucht. «Das überraschend ein sehr guter Befund», sagt Fritsche.

Falls ein Halter den Kurs versäumt und er seiner Pflicht auch nach einer Mahnung nicht nachkommt, kann er verzeigt und gebüsst werden. Wie viele Halter konkret gebüsst wurden, können aber weder der St. Galler Kantonstierarzt noch seine Kollegen aus Zürich oder Basel-Landschaft sagen.

Kanton Bern mahnte zwanzigmal

Der Berner Veterinärdienst ermahnte bisher rund 20 Personen, wie Kantonstierarzt Reto Wyss erläutert. Absolvieren diese trotzdem die Kurse nicht, werde der Kursbesuch verfügt und Strafanzeige eingereicht. Die Gerichte entscheiden anschliessend über die Höhe einer allfälligen Busse.

Trotzdem kein Papiertiger

Die neue Tierschutzverordnung mit dem SKN sei «ein grosser Aufwand mit beschränkter Wirkung», resümiert der St. Galler Kantonstierarzt Fritsche. Ziel sei es gewesen, mit den Kursen bei zukünftigen Haltern eine Sensibilisierung für eine verantwortungsvolle Hundehaltung zu erreichen. fügt sein Berner Kollege an.

Das sei mit dieser pragmatischen und kostengünstigen Lösung gelungen. «Das Gesetz ist also kein zahnloser Tiger», bilanziert Wyss.