Anbei eine gute Zusammenfassung zu diese Thema von unserem Partner, der Hundeschule Advodog :
Am 4. Januar 2016 wird die bisherige Registrierungsstelle „ANIS" durch eine neue Hundedatenbank „Amicus“ abgelöst und ab dem 1. Januar müssen alle Hunde bei Amicus erfasst werden.
Die Kantone, welche für die Überwachung der Hunde zuständig sind, haben Identitas AG mit der Entwicklung und Verwaltung der Hundedatenbank im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut.
Am 4. Januar 2016 wird die bisherige Registrierungsstelle „ANIS" durch eine neue Hundedatenbank „Amicus“ abgelöst und ab dem 1. Januar müssen alle Hunde bei Amicus erfasst werden.
Die Kantone, welche für die Überwachung der Hunde zuständig sind, haben Identitas AG mit der Entwicklung und Verwaltung der Hundedatenbank im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut.
Hundehalter/innen, die bereits jetzt bei ANIS einen Hund registriert haben, müssen nichts unternehmen. Die Daten werden per 4. Januar 2016 automatisch in die neue Datenbank übernommen.
Als Grundprinzip gilt neu Folgendes: Die Daten der Hundehaltenden in Amicus müssen denjenigen der Einwohnerkontrolle in den Gemeinden entsprechen. Deshalb wird die Registrierung der Hundehalterdaten künftig von derjenigen der Registrierung der Hundedaten getrennt. Ab 2016 werden die Gemeinden für die Erfassung der Personendaten der Ersthundehaltenden verantwortlich sein. D.h. Ersthundehaltende müssen ihre Personendaten von der Gemeinde registrieren lassen, bevor sie einen Hund übernehmen.
Von den registrierten Personendaten werden Hundehaltende nur noch ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer selber in der Datenbank bearbeiten können. Die übrigen Daten wie Name, Vorname, Adresse etc. müssen bei der Gemeinde geändert werden.
Wenn Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer einen Hund abgeben oder verkaufen, müssen sie als aktuelle Halter/innen den entsprechenden Hund in Amicus „abgeben“ und der neue Hundebesitzer muss den Hund in der Datenbank „übernehmen“.