Montag, 11. Oktober 2010

Der offizielle Wortlaut des Kantons ZH zur SKN-Kontrolle

Die Überprüfung, ob die notwendigen Sachkundenachweise der Hundehalterinnen und Hundehalter vorliegen, erfolgt durch das Veterinäramt bei allen Bewilligungserteilungen für Hunde der Rassetypenliste II, bei der Abklärung von Meldungen zu Bissvorfällen mit Hunden und Aggressionsverhalten sowie bei der Bearbeitung aller Tierschutzmeldungen. Auch die Polizei prüft diesen Aspekt bei Hundekontrollen. Alle Gemeinden sind zudem jederzeit befugt, den Sachkundenachweise zu prüfen, so dass mit der lückenlosen Kontrolle z.B. im Rahmen der jährlichen Hundeabgabe zu rechnen ist. Fehlt ein Sachkundenachweis, wird die Hundehalterin oder der Hundehalter gebüsst und muss den Kurs nachholen.