Wer den SKN absolviert hat, wird früher oder später feststellen, dass es hinsichtlich der Bestätigung so ziemlich alles gibt. Von der einfachen Papierbestätigung bis hin zu personalisierten Plastikkarte in Kreditkartengrösse.
Ein Grund hier mal direkt beim BVET nachzufragen, was man nun genau erhalten muss.
Die Antwort des BVET:
Es spielt keine Rolle wie eine Bestätigung aussieht. Es gibt nur folgende inhaltliche Vorgaben, die zwingend in einem SKN-Ausweis enthalten sein müssen:
- Name und Vorname der durchführenden Ausbildungsperson, Name der Institution, bei der die Kurse angeboten werden sowie Bewilligungsnummer der Anerkennung
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort oder Herkunftsland und Wohnort des/der Kursabsolventen/in;
- Bestätigung, dass die nach Tierschutzverordnung und Departementsverordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren geforderten Ausbildungsinhalte und –ziele in vorgeschriebener Form und Umfang vermittelt wurden.
- Für den Sachkundenachweis nach Art. 68 Abs. 2 TSchV (praktischer Sachkundenachweis) zusätzlich Name, Rasse oder Rassetyp sowie Micro-Chip-Nummer des Hundes, mit dem der Kursabsolvent am Kurs teilgenommen hat (die Angaben sind durch den Tierausweis der ANIS zu überprüfen)
- Datum und Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Person.
Hiermit noch ein Dankeschön ans BVET, welches immer sehr schnell und kompetent Antworten liefert.