Mittwoch, 24. November 2010

Kleine Tipps: Auch Ihr Hund kann Zuckerkrank sein

Folgende Symptone können bei einem Hund mit Zuckerkranktheit auftreten:

  • Grosser Durst
  • Häufigeres Urinieren in grösserer Menge und z. T. an unpassenden Orten
  • Immer hungrig bei konstant bleibendem oder abnehmendem Gewicht
  • Dünne, trockene und stumpfe Haare
  • Müdigkeit

Bei Unsicherheit wird ein Besuch beim Tierarzt empfohlen

Keine Einigung beim Hundegesetz in Sicht

(sda) Beim Hundegesetz zeichnet sich weiterhin keine Einigung zwischen National- und Ständerat ab. Die vorberatende Ständeratskommission empfiehlt ihrem Rat, auf schweizweit einheitlichen Regeln zu beharren.

Umstritten ist, ob die Kantone schärfere Gesetze erlassen dürfen als der Bund. Der Nationalrat möchte ihnen dies erlauben, der Ständerat nicht. Die Wissenschaftskommission (WBK) des Ständerates beantragt ihrem Rat nun mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, bei seiner Haltung zu bleiben.

Auch in der Frage der Haltebewilligungen für gefährliche Hunde will die Ständeratskommission keine Konzessionen machen: Der Bundesrat soll eine Bewilligungspflicht für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde erlassen. Der Nationalrat möchte auf Haltebewilligungen verzichten.

Zahnschienen statt Maulkörbe

Einzig bei den Maulkörben ist die Ständeratskommission auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie beantragt dem Ständerat, neben Maulkörben auch andere Vorrichtungen zuzulassen, die Bisse verhindern. Dies würde den Einsatz von Plastik-Zahnschienen anstelle von Maulkörben ermöglichen.

Die Beratungen zum Hundegesetz kommen im Dezember in die letzte Phase. Folgt der Ständerat den Empfehlungen seiner Kommission und schwenkt nicht auf die Linie des Nationalrates ein, muss eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte eine Lösung suchen.

Keine Rassen-Verbote

Auslöser für das Hundegesetz war die tödliche Attacke auf einen sechsjährigen Buben im zürcherischen Oberglatt im Jahr 2005. Ursprünglich stand ein Pitbull-Verbot zur Debatte. Das Gesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren auf Widerstand gestossen, obwohl inzwischen mehrere Kantone solche Kataloge kennen.

Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Auch dürfen sie nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können.