Gemäss aktuellen Medienartikeln führen nicht angeleinte Hunde, bzw. deren Halter, welche die Anleinpflicht ignorieren immer wieder zu Auseinandersetzungen.
Erstaunlich, dass es tatsächlich noch Halter geben soll, die von der Leinenpflicht im Wald oder öffentlichen Gebieten nichts gewusst haben.
Explizite Anleinpflicht besteht in öffentlichen Gebäuden, auf verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie deren Haltestellen und in spezifisch signalisierten Gebieten wie dem Wald.
Keinen Zutritt haben Hunde auf Friedhöfen, Badeanstalten sowie Schul-, Spiel- und Sportanlagen.
Die Probleme mit undisziplinierten Hundebesitzern will Grün Stadt Zürich in nächster Zeit zusammen mit der Polizei angehen und allfällig mit einer Verfügung lösen.
Probleme welche auch jeder bewusste Hundehalter kennt. Führt man seinen Hund an der Leine und begegnet einem ein anderer Hundehalter, dessen Hund nicht angeleint ist, hört man meist "er macht nichts" oder "lassen sie ihren Hund doch auch los" und kann dann nur noch den Kopf schütteln.
Jeder Hundehalter sollte wissen, dass man seinen Hund anleint, wenn einem ein anderer, angeleinter Hund entgegenkommt, auch wenn dies auf Gebiet ist, wo Hunde frei laufen dürften.
Es gibt unzählige Gründe, weshalb ein Halter allenfalls seinen Hund aktuell nicht ableinen kann oder will, aber dies scheint trotz Sachkundenachweis etc. immer noch nicht bei allen Haltern angekommen zu sein.