Donnerstag, 6. Mai 2010
Dienstag, 4. Mai 2010
Interview mit Verena Ammann (SKG) zum Sachkundenachweis - Quelle: Zentralschweiz am Sonntag / 02.05.2010
Original-Wortlaut des Interviews:
Hundespezialistin Verena Ammann lässt kein gutes Haar an den Hundehalter-Zwangskursen. Es gebe sogar Ausbilder, die nicht mal selbst einen Hund besässen.
Nur die Hälfte bis zwei Drittel der 40'000 Hundehalter, die bis zum August einen praktischen Kurs absolviert haben müssten, hat dies bisher auch getan. Wird die Zeit für die verbleibenden 10'000 bis 20'000 nicht langsam knapp?
Verena Ammann: Die Zeit würde schon reichen, und auch das Angebot wäre an sich da. Es ist nicht eine Frage der fehlenden Kapazitäten - vielmehr ist fraglich, ob jene, die bisher keinen Kurs belegt haben, das überhaupt noch tun wollen.
Sie glauben nicht daran?
Ich zweifle zumindest. Denn ich höre noch immer von vielen Hundehaltern, die sich dagegen sträuben und finden: Das mache ich nicht, das ist nicht nötig, und man wird ja ohnehin nicht kontrolliert.
Halten Sie die fehlende Kontrolle für das grösste Problem?
Sicher ist es problematisch, dass in den meisten Landesteilen - mit Ausnahme des Kantons Zürich - keine Kontrollen vorgeschrieben sind. Für das Hauptproblem halte ich aber eher die fehlende Einsicht bei vielen Leuten: Man lehnt eine neue Auflage ab, von der man nicht einsieht, wozu sie gut sein soll.
Mit der Zeit sollte dies besser werden?
Ich hoffe schon, dass mit der Zeit immer mehr Leute merken werden, dass es etwas bringt.
Die neue Vorschrift soll gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen zu einem besseren Zusammenleben von Mensch und Hund führen - und letztendlich zu weniger Bissverletzungen. Wird dieses Ziel erreicht?
Das sind zwei Aspekte, die es zu trennen gilt. Unter dem Aspekt des Tierschutzes können die vier Stunden, wenn sie wirklich sehr gut genutzt werden, etwas bringen. Jetzt kommen auch Besitzer von Chihuahuas oder Bulldoggen in den Erziehungskurs, die sonst nicht gekommen wären. Und sie staunen, was man dem Hund alles beibringen kann, und was er ihnen alles mitteilt. Unter dem Aspekt der Sicherheit bringen die Kurse aber fast nichts.
Hängt das mit der Anzahl und Qualifikation der Kursleiter zusammen, von denen es inzwischen 1100 gibt?
Die Anzahl reicht aus, nicht aber die Qualität. Von einigen Ausbildungsinstitutionen werden die Hundehalterkurse als lukratives neues Geschäftsfeld betrachet, und niemand kontrolliert, was die Leute auf dem Platz machen.
Sie hegen da Bedenken?
In der Tat. Die Anforderungen, die an die Ausbildner gestellt werden sind viel zu tief - zum Teil müssen diese nicht einmal selber einen Hund halten. Teilweise schicken die regionalen Arbeitsvermittlungszentren Arbeitslose in die Ausbildnerkurse. Was diese dann ihrerseits den Hundehaltern beibringen wird nicht geprüft. Etwas salopp ausgedrückt - es wird einzig geprüft, ob die Institution, welche die Kurse anbietet, zertifiziert und ob der Papierkrieg in Ordnung ist. Die fehlende Qualitätssicherung ist ein ganz grosses Problem.
Wie macht sich das konkret bemerkbar?
Es gibt zum Beispiel Institutionen, die ihren Ausbildnern empfehlen, bis zu zwölf Teilnehmer gleichzeitig zu unterrichten. Das führt zum absoluten Gegenteil dessen, was wir wollen. Es ist schlicht nicht möglich, zwölf unerfahrenen Hundehaltern einen einzigen Trainer zuzuteilen. Bei unseren kynologischen Vereinen sind es vier Hundehalter pro Trainer. Bei zwölf Teilnehmern bleiben nur fünf Minuten pro Hund - und in den restlichen 55 Minuten machen die übrigen Hunde mit ihren Haltern all das, was sie nicht sollten. Das ist völlig unseriös und fast ein bisschen tragisch.
Was kostet denn ein Kurs?
Das ist völlig unterschiedlich. In den kynologischen Vereinen wird die Stunde teilweise schon ab 15 Franken angeboten. Ich habe aber auch schon Anbieter gesehen, die 50 Franken pro Stunde verlangen.
Der teurere Kurs ist nicht unbedingt der bessere?
Überhaupt nicht. Das ist ein weiteres Problem: Die Leute können nicht von vorneherein beurteilen, ob der Kurs seriös ist oder nicht. Weil nur vier statt der ursprünglich vorgesehenen acht Stunden vorgeschrieben sind, bleiben sie im einmal gewählten Kurs, auch wenn sie merken, dass es nicht viel bringt - schliesslich müssen sie nur noch drei weitere Lektionen absolvieren. Bei sieben weiteren hätten sie sich eher einen Wechsel überlegt.
Das Veterinäramt des Bundes spricht von einer Erfolgsgeschichte. Wenn man Sie hört, bekommt man eher den Eindruck, die Kurse seien ein Flop.
So rigoros würde ich es nicht ausdrücken. Jene Hundehalter, die seriöse Kurse besuchen, profitieren sicher davon. Bei den anderen ist der Schuss aber schon eher nach hinten losgegangen.
Also doch ein Flop?
Vom Tierschutz her betrachtet zwar wie gesagt nicht. Vom Sicherheitsaspekt her ist es aber mit Sicherheit ein Flop. Dafür sind vier Stunden viel zu wenig. Wäre man bei acht Stunden geblieben, so hätte man im Verlauf von acht Wochen die Beziehung zwischen Hund und Mensch verfolgen können. Innerhalb eines Monats kann man bei einem jungen Hund aber nicht sagen, wie sich das entwickeln wird.
Das heisst, dass die neuen Bestimmungen ihr Hauptziel, nämlich eine Erhöhung der Sicherheit nach dem tödlichen Unfall von Oberglatt, verfehlt hätten?
Das stimmt, das Verhindern von Unfällen haben wir damit nicht erreicht. Es wissen zwar alle, dass solch schwere Unfälle von kriminellen Haltern wie es in Oberglatt einer war, gar nicht zu verhindern sind. Aber wir hätten es schon gerne gehabt, wenn die Kurspflicht etwas weitergegangen wäre und der Halter den Hund nach dem Kursbesuch wirklich hätte kontrollieren können. Das bringt man in vier Stunden nicht hin.
Verena Ammann ist Ausbildungsverantwortliche bei der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), der Dachorganisation der Hundehalter in der Schweiz.
Hundespezialistin Verena Ammann lässt kein gutes Haar an den Hundehalter-Zwangskursen. Es gebe sogar Ausbilder, die nicht mal selbst einen Hund besässen.
Nur die Hälfte bis zwei Drittel der 40'000 Hundehalter, die bis zum August einen praktischen Kurs absolviert haben müssten, hat dies bisher auch getan. Wird die Zeit für die verbleibenden 10'000 bis 20'000 nicht langsam knapp?
Verena Ammann: Die Zeit würde schon reichen, und auch das Angebot wäre an sich da. Es ist nicht eine Frage der fehlenden Kapazitäten - vielmehr ist fraglich, ob jene, die bisher keinen Kurs belegt haben, das überhaupt noch tun wollen.
Sie glauben nicht daran?
Ich zweifle zumindest. Denn ich höre noch immer von vielen Hundehaltern, die sich dagegen sträuben und finden: Das mache ich nicht, das ist nicht nötig, und man wird ja ohnehin nicht kontrolliert.
Halten Sie die fehlende Kontrolle für das grösste Problem?
Sicher ist es problematisch, dass in den meisten Landesteilen - mit Ausnahme des Kantons Zürich - keine Kontrollen vorgeschrieben sind. Für das Hauptproblem halte ich aber eher die fehlende Einsicht bei vielen Leuten: Man lehnt eine neue Auflage ab, von der man nicht einsieht, wozu sie gut sein soll.
Mit der Zeit sollte dies besser werden?
Ich hoffe schon, dass mit der Zeit immer mehr Leute merken werden, dass es etwas bringt.
Die neue Vorschrift soll gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen zu einem besseren Zusammenleben von Mensch und Hund führen - und letztendlich zu weniger Bissverletzungen. Wird dieses Ziel erreicht?
Das sind zwei Aspekte, die es zu trennen gilt. Unter dem Aspekt des Tierschutzes können die vier Stunden, wenn sie wirklich sehr gut genutzt werden, etwas bringen. Jetzt kommen auch Besitzer von Chihuahuas oder Bulldoggen in den Erziehungskurs, die sonst nicht gekommen wären. Und sie staunen, was man dem Hund alles beibringen kann, und was er ihnen alles mitteilt. Unter dem Aspekt der Sicherheit bringen die Kurse aber fast nichts.
Hängt das mit der Anzahl und Qualifikation der Kursleiter zusammen, von denen es inzwischen 1100 gibt?
Die Anzahl reicht aus, nicht aber die Qualität. Von einigen Ausbildungsinstitutionen werden die Hundehalterkurse als lukratives neues Geschäftsfeld betrachet, und niemand kontrolliert, was die Leute auf dem Platz machen.
Sie hegen da Bedenken?
In der Tat. Die Anforderungen, die an die Ausbildner gestellt werden sind viel zu tief - zum Teil müssen diese nicht einmal selber einen Hund halten. Teilweise schicken die regionalen Arbeitsvermittlungszentren Arbeitslose in die Ausbildnerkurse. Was diese dann ihrerseits den Hundehaltern beibringen wird nicht geprüft. Etwas salopp ausgedrückt - es wird einzig geprüft, ob die Institution, welche die Kurse anbietet, zertifiziert und ob der Papierkrieg in Ordnung ist. Die fehlende Qualitätssicherung ist ein ganz grosses Problem.
Wie macht sich das konkret bemerkbar?
Es gibt zum Beispiel Institutionen, die ihren Ausbildnern empfehlen, bis zu zwölf Teilnehmer gleichzeitig zu unterrichten. Das führt zum absoluten Gegenteil dessen, was wir wollen. Es ist schlicht nicht möglich, zwölf unerfahrenen Hundehaltern einen einzigen Trainer zuzuteilen. Bei unseren kynologischen Vereinen sind es vier Hundehalter pro Trainer. Bei zwölf Teilnehmern bleiben nur fünf Minuten pro Hund - und in den restlichen 55 Minuten machen die übrigen Hunde mit ihren Haltern all das, was sie nicht sollten. Das ist völlig unseriös und fast ein bisschen tragisch.
Was kostet denn ein Kurs?
Das ist völlig unterschiedlich. In den kynologischen Vereinen wird die Stunde teilweise schon ab 15 Franken angeboten. Ich habe aber auch schon Anbieter gesehen, die 50 Franken pro Stunde verlangen.
Der teurere Kurs ist nicht unbedingt der bessere?
Überhaupt nicht. Das ist ein weiteres Problem: Die Leute können nicht von vorneherein beurteilen, ob der Kurs seriös ist oder nicht. Weil nur vier statt der ursprünglich vorgesehenen acht Stunden vorgeschrieben sind, bleiben sie im einmal gewählten Kurs, auch wenn sie merken, dass es nicht viel bringt - schliesslich müssen sie nur noch drei weitere Lektionen absolvieren. Bei sieben weiteren hätten sie sich eher einen Wechsel überlegt.
Das Veterinäramt des Bundes spricht von einer Erfolgsgeschichte. Wenn man Sie hört, bekommt man eher den Eindruck, die Kurse seien ein Flop.
So rigoros würde ich es nicht ausdrücken. Jene Hundehalter, die seriöse Kurse besuchen, profitieren sicher davon. Bei den anderen ist der Schuss aber schon eher nach hinten losgegangen.
Also doch ein Flop?
Vom Tierschutz her betrachtet zwar wie gesagt nicht. Vom Sicherheitsaspekt her ist es aber mit Sicherheit ein Flop. Dafür sind vier Stunden viel zu wenig. Wäre man bei acht Stunden geblieben, so hätte man im Verlauf von acht Wochen die Beziehung zwischen Hund und Mensch verfolgen können. Innerhalb eines Monats kann man bei einem jungen Hund aber nicht sagen, wie sich das entwickeln wird.
Das heisst, dass die neuen Bestimmungen ihr Hauptziel, nämlich eine Erhöhung der Sicherheit nach dem tödlichen Unfall von Oberglatt, verfehlt hätten?
Das stimmt, das Verhindern von Unfällen haben wir damit nicht erreicht. Es wissen zwar alle, dass solch schwere Unfälle von kriminellen Haltern wie es in Oberglatt einer war, gar nicht zu verhindern sind. Aber wir hätten es schon gerne gehabt, wenn die Kurspflicht etwas weitergegangen wäre und der Halter den Hund nach dem Kursbesuch wirklich hätte kontrollieren können. Das bringt man in vier Stunden nicht hin.
Verena Ammann ist Ausbildungsverantwortliche bei der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), der Dachorganisation der Hundehalter in der Schweiz.
Allmend ZH - per 08. Mai 2010 mit Einschränkungen für Hundehalter
Am kommendem Samstag wird die "neue" Allmend eröffnet. Für Hundehalter sind die rot-gestreiften Gebiete von diesem Datum an nicht mehr zugänglich, bzw. werden mit Busse von CHF 60.-/Vergehen bestraft.
für grössere Ansicht Grafik anklicken.
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Augenwurm bald in der Deutschweiz - Quelle 20min.ch / 03.05.2010
Folgender Artikel wurde auf 20min.ch per 03.05.2010 publiziert:
Der «Orient-Augenwurm» droht die Alpen zu überqueren. Der bis zu 2 cm lange Parasit befällt auch Menschen und ist bei Tessiner Hunden schon weit verbreitet.
Erstmals in Europa nachgewiesen wurde der aus Asien stammende Augenwurm Thelazia callipaeda 1989 in Italien. «Seither hat er sich massiv verbreitet und wurde 2004 bereits gehäuft im Tessin nachgewiesen», sagt Dr. Manuela Schnyder, die am Institut für Parasitologie der Uni Zürich die Ausbreitung des Parasiten intensiv verfolgt. Gemäss einer von ihr betreuten Studie sind im Südtessin derzeit über 6% aller Hunde und über 11% aller Füchse befallen – Tendenz stark steigend. Übertragen werden die Larven des Wurms von der Fruchtfliegenart Phortica variegata, die sich wie der Wurm selber von Tränenflüssigkeit ernährt, etwa von Füchsen, Hunden, Katzen – und Menschen. In Asien infizieren sich vor allem alte Menschen und kleine Kinder, weil sie den ganzen Tag im Freien sind und so eher von der Fruchtfliege besucht werden. In Europa wurden die Würmer bisher bei vier Menschen in Italien und in Frankreich entdeckt. Sie sind ausserordentlich lästig, verursachen Augenentzündungen und Gewebeschäden.
In ihrer jüngsten Studie haben Dr. Schnyder und ihre Doktoranden nachgewiesen, dass die Phortica-Fliege auch bei uns auf Futtersuche ist; vor allem im Tessin, aber auch in Zürich. «Es ist eine Frage der Zeit, bis sich der Augenwurm auch nördlich der Alpen etabliert – entweder über Hunde, über Füchse und mit der Fliege selber», so Schnyder. Und: «Hundehalter tun gut daran, nach Reisen ins Tessin auf allfällige Augenprobleme ihrer Lieblinge zu achten.»
Anmerkung zu diesem Artikel:
Die erwähnte Studie wurde 2010 publiziert und beläuft sich betreffend Tessin auf Erhebungen zwischen 2005 und 2007. Die Studie kann hier eingesehen werden.
Es gibt per heutigem Datum weder vom BVET noch vom "Institut für Parasitologie UZH" entsprechende Warnungen für Reisende oder Hundehalter.
Und wenn unsere Lieblinge Probleme mit dem Augen haben, gehört dies - unabhängig von einer Reise ins Tessin - so oder so in die Hände eines Tierarztes.
Der «Orient-Augenwurm» droht die Alpen zu überqueren. Der bis zu 2 cm lange Parasit befällt auch Menschen und ist bei Tessiner Hunden schon weit verbreitet.
Erstmals in Europa nachgewiesen wurde der aus Asien stammende Augenwurm Thelazia callipaeda 1989 in Italien. «Seither hat er sich massiv verbreitet und wurde 2004 bereits gehäuft im Tessin nachgewiesen», sagt Dr. Manuela Schnyder, die am Institut für Parasitologie der Uni Zürich die Ausbreitung des Parasiten intensiv verfolgt. Gemäss einer von ihr betreuten Studie sind im Südtessin derzeit über 6% aller Hunde und über 11% aller Füchse befallen – Tendenz stark steigend. Übertragen werden die Larven des Wurms von der Fruchtfliegenart Phortica variegata, die sich wie der Wurm selber von Tränenflüssigkeit ernährt, etwa von Füchsen, Hunden, Katzen – und Menschen. In Asien infizieren sich vor allem alte Menschen und kleine Kinder, weil sie den ganzen Tag im Freien sind und so eher von der Fruchtfliege besucht werden. In Europa wurden die Würmer bisher bei vier Menschen in Italien und in Frankreich entdeckt. Sie sind ausserordentlich lästig, verursachen Augenentzündungen und Gewebeschäden.
In ihrer jüngsten Studie haben Dr. Schnyder und ihre Doktoranden nachgewiesen, dass die Phortica-Fliege auch bei uns auf Futtersuche ist; vor allem im Tessin, aber auch in Zürich. «Es ist eine Frage der Zeit, bis sich der Augenwurm auch nördlich der Alpen etabliert – entweder über Hunde, über Füchse und mit der Fliege selber», so Schnyder. Und: «Hundehalter tun gut daran, nach Reisen ins Tessin auf allfällige Augenprobleme ihrer Lieblinge zu achten.»
Anmerkung zu diesem Artikel:
Die erwähnte Studie wurde 2010 publiziert und beläuft sich betreffend Tessin auf Erhebungen zwischen 2005 und 2007. Die Studie kann hier eingesehen werden.
Es gibt per heutigem Datum weder vom BVET noch vom "Institut für Parasitologie UZH" entsprechende Warnungen für Reisende oder Hundehalter.
Und wenn unsere Lieblinge Probleme mit dem Augen haben, gehört dies - unabhängig von einer Reise ins Tessin - so oder so in die Hände eines Tierarztes.
Montag, 3. Mai 2010
Zecken: Babesiose und Borreliose
BABESIOSE
Die Babesiose (auch Piroplasmose oder umgangssprachlich Hundemalaria genannt) wird von einzelligen Parasiten namens Babesien verursacht. Der Parasit vermehrt sich in den roten Blutkörperchen des Hundes und zerstört sie. Die Babesiose ist eine ernsthafte Erkrankung, die zum Tod führen kann.
Überträgerinnen der Babesiose sind die so genannte Auwaldzecke und die braune Hundezecke (v.a. im Mittelmeergebiet). Die Auwaldzecke lebt in Wäldern, Gebüschen, Parkanlagen, Gärten und sogar in kurzgeschnittenem Gras. Die Zecke kriecht auf den Hund und sucht sich eine geeignete Stelle, um ihn zu beissen. Dabei ernährt sie sich von seinem Blut und überträgt die Parasiten. Geht die gleiche Zecke auf einen anderen Hund über, überträgt sie den Parasiten auch auf ihn.
Typischerweise tritt Babesiose häufig in Mittelmeerländern wie z.B. Frankreich oder Spanien auf, aber auch in Zentraleuropa (Ungarn, gewisse Gegenden in Deutschland). Auch in der Schweiz gibt es Regionen, in welchen babesieninfizierte Zecken gefunden werden und Hunde erkranken können (z.B. im Raum Genfersee, Tessin), jedoch sind auch bereits Fälle ausserhalb dieser Zonen aufgetreten.
Das Risiko, dass sich Ihr Hund mit Babesiose ansteckt, ist im Frühjahr und im Herbst am grössten. Zecken können aber das ganze Jahr über vorkommen.
So äussert sich die Krankheit:
Die ersten Symptome der Babesiose zeigen sich zwei Tage bis zwei Monate nach der Ansteckung.
Die häufigsten Anzeichen sind plötzliches hohes Fieber, Abgeschlagenheit (Apathie), Appetitverlust, Erbrechen und Durchfall. Ein bis zwei Tage später tritt Blutarmut auf. Durch den Abbau der roten Blutkörperchen kann es auch zu einer bräunlichen Verfärbung des Urins oder zur Gelbverfärbung der Schleimhaut kommen.
Manchmal kommt es zu Abnormalitäten des Nervensystems oder Muskelschwäche. Auch Nierenversagen kann auftreten.
Die Krankheit verläuft leichter oder schwerer. Je nach dem, wie stark die Infektion und wie widerstandskräftig das Immunsystem Ihres Hundes sind. Erkrankte Tiere gehören zum Tierarzt; ohne Behandlung kann Ihr Hund innerhalb weniger Tage sterben.
Schützen Sie Ihren Hund mit einem Tierarzneimittel gegen Zeckenbefall, da Zecken neben Babesien auch andere Krankheitserreger übertragen.
Leben Sie in einem Gebiet, in dem babesieninfizierte Zecken vorkommen? Oder ist Ihr Reiseziel ein solches Risikogebiet?
Gegen Babesiose gibt es eine Impfung. Informieren Sie sich frühzeitig vor Beginn der Zeckensaison oder vor Ihrer Reise. Fragen Sie Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt, ob die Impfung für Ihren Hund sinnvoll und nötig ist.
An Borreliose können Säugetiere, Vögel und auch Menschen erkranken. Überträger ist der gemeine Holzbock, eine Zeckenart. Borreliose ist auf der nördlichen Erdhalbkugel die häufigste von Zecken übertragene Erkrankung.
Der Holzbock lebt in Wäldern, Gebüschen, Parkanlagen und Gärten. Die Zecke kriecht auf den Hund und sucht sich eine geeignete Stelle, um ihn zu beissen. Dabei ernährt er sich von seinem Blut. Geht der gleiche Holzbock auf einen anderen Hund über, überträgt er die Bakterien auch auf ihn.
Die Bakterien, so genannte Borrelien, vermehren sich im Darm der Zecke. Während die Zecke Blut saugt, müssen die Bakterien zur Bissstelle wandern. Das dauert mindestens 12 Stunden, damit können die Bakterien erst dann auf den Hund übertragen werden. Wenn Sie die Zecke früh genug entfernen, können Sie also verhindern, dass Ihr Hund infiziert wird. Je länger die Zecke gesaugt hat, umso höher ist das Risiko einer Erkrankung.
Das Risiko, dass sich Ihr Hund mit Borreliose ansteckt, ist im Frühjahr und im Herbst am grössten. Zecken können aber das ganze Jahr über vorkommen.
Schützen Sie Ihren Hund mit einem Tierarzneimittel gegen Zeckenbefall, da Zecken neben Borrelien auch andere Krankheitserreger übertragen.
Gegen Borreliose gibt es eine Impfung. Fragen Sie Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt, ob die Impfung für Ihren Hund sinnvoll und nötig ist.
Die Babesiose (auch Piroplasmose oder umgangssprachlich Hundemalaria genannt) wird von einzelligen Parasiten namens Babesien verursacht. Der Parasit vermehrt sich in den roten Blutkörperchen des Hundes und zerstört sie. Die Babesiose ist eine ernsthafte Erkrankung, die zum Tod führen kann.
Überträgerinnen der Babesiose sind die so genannte Auwaldzecke und die braune Hundezecke (v.a. im Mittelmeergebiet). Die Auwaldzecke lebt in Wäldern, Gebüschen, Parkanlagen, Gärten und sogar in kurzgeschnittenem Gras. Die Zecke kriecht auf den Hund und sucht sich eine geeignete Stelle, um ihn zu beissen. Dabei ernährt sie sich von seinem Blut und überträgt die Parasiten. Geht die gleiche Zecke auf einen anderen Hund über, überträgt sie den Parasiten auch auf ihn.
Typischerweise tritt Babesiose häufig in Mittelmeerländern wie z.B. Frankreich oder Spanien auf, aber auch in Zentraleuropa (Ungarn, gewisse Gegenden in Deutschland). Auch in der Schweiz gibt es Regionen, in welchen babesieninfizierte Zecken gefunden werden und Hunde erkranken können (z.B. im Raum Genfersee, Tessin), jedoch sind auch bereits Fälle ausserhalb dieser Zonen aufgetreten.
Das Risiko, dass sich Ihr Hund mit Babesiose ansteckt, ist im Frühjahr und im Herbst am grössten. Zecken können aber das ganze Jahr über vorkommen.
So äussert sich die Krankheit:
Die ersten Symptome der Babesiose zeigen sich zwei Tage bis zwei Monate nach der Ansteckung.
Die häufigsten Anzeichen sind plötzliches hohes Fieber, Abgeschlagenheit (Apathie), Appetitverlust, Erbrechen und Durchfall. Ein bis zwei Tage später tritt Blutarmut auf. Durch den Abbau der roten Blutkörperchen kann es auch zu einer bräunlichen Verfärbung des Urins oder zur Gelbverfärbung der Schleimhaut kommen.
Manchmal kommt es zu Abnormalitäten des Nervensystems oder Muskelschwäche. Auch Nierenversagen kann auftreten.
Die Krankheit verläuft leichter oder schwerer. Je nach dem, wie stark die Infektion und wie widerstandskräftig das Immunsystem Ihres Hundes sind. Erkrankte Tiere gehören zum Tierarzt; ohne Behandlung kann Ihr Hund innerhalb weniger Tage sterben.
Massnahmen gegen Babesiose
Suchen Sie Ihren Hund nach jedem Spaziergang nach Zecken ab. Entfernen sie die Zecken sofort – am besten mit einer speziellen Zeckenzange – und machen Sie diese unschädlich. Schützen Sie Ihren Hund mit einem Tierarzneimittel gegen Zeckenbefall, da Zecken neben Babesien auch andere Krankheitserreger übertragen.
Leben Sie in einem Gebiet, in dem babesieninfizierte Zecken vorkommen? Oder ist Ihr Reiseziel ein solches Risikogebiet?
Gegen Babesiose gibt es eine Impfung. Informieren Sie sich frühzeitig vor Beginn der Zeckensaison oder vor Ihrer Reise. Fragen Sie Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt, ob die Impfung für Ihren Hund sinnvoll und nötig ist.
BORRELIOSE
Die Borreliose, auch Lyme-Borreliose oder Lyme-Krankheit genannt, wird durch Bakterien verursacht. Sie kann zu Schäden an Gelenken und Organen führen. An Borreliose können Säugetiere, Vögel und auch Menschen erkranken. Überträger ist der gemeine Holzbock, eine Zeckenart. Borreliose ist auf der nördlichen Erdhalbkugel die häufigste von Zecken übertragene Erkrankung.
Der Holzbock lebt in Wäldern, Gebüschen, Parkanlagen und Gärten. Die Zecke kriecht auf den Hund und sucht sich eine geeignete Stelle, um ihn zu beissen. Dabei ernährt er sich von seinem Blut. Geht der gleiche Holzbock auf einen anderen Hund über, überträgt er die Bakterien auch auf ihn.
Die Bakterien, so genannte Borrelien, vermehren sich im Darm der Zecke. Während die Zecke Blut saugt, müssen die Bakterien zur Bissstelle wandern. Das dauert mindestens 12 Stunden, damit können die Bakterien erst dann auf den Hund übertragen werden. Wenn Sie die Zecke früh genug entfernen, können Sie also verhindern, dass Ihr Hund infiziert wird. Je länger die Zecke gesaugt hat, umso höher ist das Risiko einer Erkrankung.
Das Risiko, dass sich Ihr Hund mit Borreliose ansteckt, ist im Frühjahr und im Herbst am grössten. Zecken können aber das ganze Jahr über vorkommen.
So äussert sich die Krankheit
Während der Erkrankung durchläuft der Hund mehrere Stadien:- Typische Symptome sind zunächst Fieber, Appetitlosigkeit und Teilnahmslosigkeit.
- Zwei bis drei Monate nach dem Biss entzünden sich Gelenke, die nahe der Bissstelle liegen. Die Gelenkentzündung kann zu Lahmheiten führen.
- Im weiteren Verlauf wechseln Schübe von Lahmheiten mit Phasen der Besserung ab.
- Im späten Stadium werden Gelenke, Nieren und das Herz geschädigt.
Borreliose kann mit Medikamenten behandelt werden; die Borrelien werden dadurch jedoch meist nicht vollständig eliminiert.
Massnahmen gegen Borreliose
Suchen Sie Ihren Hund nach jedem Spaziergang nach Zecken ab. Entfernen sie die Zecken sofort – am besten mit einer speziellen Zeckenzange – und machen Sie diese unschädlich.Schützen Sie Ihren Hund mit einem Tierarzneimittel gegen Zeckenbefall, da Zecken neben Borrelien auch andere Krankheitserreger übertragen.
Gegen Borreliose gibt es eine Impfung. Fragen Sie Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt, ob die Impfung für Ihren Hund sinnvoll und nötig ist.
Kupierte Hunde - Fragen und Antworten / BVET
Das Kupieren, also das Abschneiden oder Abklemmen der Ohren und/oder des Schwanzes (=Rute) ist für Hunde ein äusserst schmerzhafter Eingriff. Zudem fehlen diese Körperteile in der Kommunikation mit anderen Hunden.
In der Schweiz ist der tierschutzwidrige Eingriff deshalb verboten. Dies gilt selbstverständlich für alle Hunde, gleichgültig ob Mischling oder Rassetier.
Damit Hunde nicht einfach im Ausland kupiert oder aus dem Ausland kupierte Hunde gekauft oder übernommen werden, ist auch die Einfuhr kupierter Hunde in die Schweiz verboten. Wer einen kupierten Hund illegal in die Schweiz einführt, dem droht ein Strafverfahren. Dies gilt nicht nur für gekaufte Tiere, sondern auch für Tiere, die aus einem ausländischen Tierheim stammen oder aus tierschutzwidrigen Umständen „gerettet“ wurden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen beantwortet an dieser Stelle oft gestellte Fragen zu dem Thema:
Ist es seit dem Importverbot noch möglich, kupierte Hunde in die Schweiz zu bringen?
Der Import von kupierten Hunden ist grundsätzlich verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen. Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen jedoch ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Auch wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund mitnehmen. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug beim Zoll, ob in Ihrem Fall die Kriterien erfüllt sind, damit Ihr Hund als so genanntes Übersiedlungsgut gilt.
Darf man kupierte Hunde aus Tierheimen im Ausland oder kupierte Findeltiere in die Schweiz bringen, um ihnen ein neues Zuhause zu geben?
Nein. Das Importverbot gilt grundsätzlich für alle Hunde, unabhängig von Ihrer Motivation, dem Tier zu helfen. Tierschutzwidrige Umstände in anderen Ländern rechtfertigen nicht die tierschutzwidrige Einfuhr von kupierten Hunden in die Schweiz. Auch bei nicht kupierten Hunden sollte man vorsichtig sein. In vielen Regionen der Welt kommen bei uns unbekannte Krankheiten vor. Die mitgebrachten Tiere brauchen dann nicht nur eine teure Behandlung, sondern können auch die Gesundheit von Hunden und Menschen in der Schweiz gefährden.
Darf man mit einem kupierten Hund reisen?
Wer mit seinem kupierten Hund reisen möchte, muss vom Veterinäramt des Wohnkantons im Heimtierausweis bestätigen lassen, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt. Andernfalls sind Reisen ins Ausland nicht möglich, da das Tier bei der Wiedereinreise in die Schweiz zurückgewiesen würde. Eine solche Bestätigung wird jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt (etwa wenn der Hund nachweislich als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt wurde oder der Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt wurde).
Wenn man einen kupierten Hund illegal eingeführt hat und dafür gebüsst wurde – darf man dann mit dem Tier reisen?
Nein. Sie haben eine Strafe dafür bekommen, dass Sie gegen ein Verbot verstossen haben. Die Busse ist die Strafe dafür, dass Sie an einem bestimmten Tag einen kupierten Hund in die Schweiz eingeführt haben. Der Hund wird - auch nach einem abgeschlossenen Strafverfahren - in jedem Fall in der Schweiz nur „geduldet“ und wird „illegal importiert“ bleiben. Eine Legalisierung ist trotz bezahlter Busse nicht möglich. Wenn Sie also mit Ihrem Hund ins Ausland fahren und wieder in die Schweiz zurückkehren, wird entweder dem Tier an der Grenze die Einreise verwehrt oder, falls Sie das Tier am Zoll vorbei schmuggeln, ein neues Strafverfahren gegen Sie eröffnet.
Darf man einen kupierten Hund aus einem Tierheim in der Schweiz adoptieren und gilt das Tier dann als legal?
Dies ist möglich, wenn zum Beispiel der frühere Besitzer des Tieres verstorben ist und deshalb eine Neuplatzierung nötig wurde. Das Veterinäramt des Wohnkantons kann in solchen Fällen das Tier ausnahmsweise im Heimtierausweis als legal einstufen. Letztlich muss jedoch nachweisbar sein, dass sich der Hund legal in der Schweiz befand und Sie nichts Illegales getan haben bzw. kein illegales Geschäft vorliegt. Setzen Sie sich mit dem Veterinäramt Ihres Wohnkantons in Verbindung.
Kann man mit kupierten Hunden an Ausstellungen in der Schweiz teilnehmen?
Kupierte Hunde, die entweder illegal kupiert oder illegal eingeführt worden sind, dürfen von Gesetzes wegen nicht an Ausstellungen teilnehmen. Zudem hat die Schweizerische Kynologische Gesellschaft entschieden, ab 2006 überhaupt keine kupierten Hunde mehr an Ausstellungen zuzulassen.
Was ist, wenn ich mit einem kupierten Hund in ein Tollwut- Land (urbane Tollwut) reisen möchte und aus diesem Grund eine Wiedereinfuhrbewilligung des BVET brauche?
Das Bundesamt für Veterinärwesen kann bei kupierten Hunden nur eine Wiedereinfuhrbewilligung ausstellen, wenn das kantonale Veterinäramt im Heimtierausweis bestätigt hat, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt und sich somit legal in der Schweiz befindet. Wenden Sie sich daher zuerst an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons. Sollte dieses den Eintrag im Heimtierausweis ablehnen, so kann keine Wiedereinfuhrbewilligung ausgestellt werden.
Gelten für Hunde mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit nach einem unfallamputiertem Schwanz / Ohr dieselben Verbote wie für kupierte Hunde?
Grundsätzlich gelten aus praktischen Gründen auch für solche Tiere die Verbote für kupierte Hunde. Erst nach einem entsprechenden Eintrag des Veterinäramtes Ihres Wohnkantons im Heimtierausweis gelten solche Tiere als legal. Wer einen Hund mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit amputiertem Schwanz / Ohr einführen möchte, wendet sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen. Um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel einer medizinischen Indikation kupierte Hunde illegal in die Schweiz verbracht werden, müssen Besitzer/innen solcher Hunde stichhaltige Beweise vorlegen, damit das Bundesamt die angeborene Stummelrute/ den amputierten Schwanz oder das amputierte Ohr auch tatsächlich anerkennen kann. Hierfür ist zwingend ein medizinisches Gutachten über die Notwendigkeit des Eingriffes bzw. das Vorliegen eines angeborenen Defektes erforderlich. Eine blosse Bestätigung eines Tierarztes reicht hierfür nicht aus. Aus dem Gutachten muss nachvollziehbar ersichtlich sein, dass es sich bei der Stummelrute um einen angeborenen Defekt bzw. bei dem kupierten Schwanz/Ohr um die Folge eines medizinisch indizierten Eingriffes handelt.
In der Schweiz ist der tierschutzwidrige Eingriff deshalb verboten. Dies gilt selbstverständlich für alle Hunde, gleichgültig ob Mischling oder Rassetier.
Damit Hunde nicht einfach im Ausland kupiert oder aus dem Ausland kupierte Hunde gekauft oder übernommen werden, ist auch die Einfuhr kupierter Hunde in die Schweiz verboten. Wer einen kupierten Hund illegal in die Schweiz einführt, dem droht ein Strafverfahren. Dies gilt nicht nur für gekaufte Tiere, sondern auch für Tiere, die aus einem ausländischen Tierheim stammen oder aus tierschutzwidrigen Umständen „gerettet“ wurden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen beantwortet an dieser Stelle oft gestellte Fragen zu dem Thema:
Ist es seit dem Importverbot noch möglich, kupierte Hunde in die Schweiz zu bringen?
Der Import von kupierten Hunden ist grundsätzlich verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen. Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen jedoch ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Auch wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund mitnehmen. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug beim Zoll, ob in Ihrem Fall die Kriterien erfüllt sind, damit Ihr Hund als so genanntes Übersiedlungsgut gilt.
Darf man kupierte Hunde aus Tierheimen im Ausland oder kupierte Findeltiere in die Schweiz bringen, um ihnen ein neues Zuhause zu geben?
Nein. Das Importverbot gilt grundsätzlich für alle Hunde, unabhängig von Ihrer Motivation, dem Tier zu helfen. Tierschutzwidrige Umstände in anderen Ländern rechtfertigen nicht die tierschutzwidrige Einfuhr von kupierten Hunden in die Schweiz. Auch bei nicht kupierten Hunden sollte man vorsichtig sein. In vielen Regionen der Welt kommen bei uns unbekannte Krankheiten vor. Die mitgebrachten Tiere brauchen dann nicht nur eine teure Behandlung, sondern können auch die Gesundheit von Hunden und Menschen in der Schweiz gefährden.
Darf man mit einem kupierten Hund reisen?
Wer mit seinem kupierten Hund reisen möchte, muss vom Veterinäramt des Wohnkantons im Heimtierausweis bestätigen lassen, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt. Andernfalls sind Reisen ins Ausland nicht möglich, da das Tier bei der Wiedereinreise in die Schweiz zurückgewiesen würde. Eine solche Bestätigung wird jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt (etwa wenn der Hund nachweislich als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt wurde oder der Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt wurde).
Wenn man einen kupierten Hund illegal eingeführt hat und dafür gebüsst wurde – darf man dann mit dem Tier reisen?
Nein. Sie haben eine Strafe dafür bekommen, dass Sie gegen ein Verbot verstossen haben. Die Busse ist die Strafe dafür, dass Sie an einem bestimmten Tag einen kupierten Hund in die Schweiz eingeführt haben. Der Hund wird - auch nach einem abgeschlossenen Strafverfahren - in jedem Fall in der Schweiz nur „geduldet“ und wird „illegal importiert“ bleiben. Eine Legalisierung ist trotz bezahlter Busse nicht möglich. Wenn Sie also mit Ihrem Hund ins Ausland fahren und wieder in die Schweiz zurückkehren, wird entweder dem Tier an der Grenze die Einreise verwehrt oder, falls Sie das Tier am Zoll vorbei schmuggeln, ein neues Strafverfahren gegen Sie eröffnet.
Darf man einen kupierten Hund aus einem Tierheim in der Schweiz adoptieren und gilt das Tier dann als legal?
Dies ist möglich, wenn zum Beispiel der frühere Besitzer des Tieres verstorben ist und deshalb eine Neuplatzierung nötig wurde. Das Veterinäramt des Wohnkantons kann in solchen Fällen das Tier ausnahmsweise im Heimtierausweis als legal einstufen. Letztlich muss jedoch nachweisbar sein, dass sich der Hund legal in der Schweiz befand und Sie nichts Illegales getan haben bzw. kein illegales Geschäft vorliegt. Setzen Sie sich mit dem Veterinäramt Ihres Wohnkantons in Verbindung.
Kann man mit kupierten Hunden an Ausstellungen in der Schweiz teilnehmen?
Kupierte Hunde, die entweder illegal kupiert oder illegal eingeführt worden sind, dürfen von Gesetzes wegen nicht an Ausstellungen teilnehmen. Zudem hat die Schweizerische Kynologische Gesellschaft entschieden, ab 2006 überhaupt keine kupierten Hunde mehr an Ausstellungen zuzulassen.
Was ist, wenn ich mit einem kupierten Hund in ein Tollwut- Land (urbane Tollwut) reisen möchte und aus diesem Grund eine Wiedereinfuhrbewilligung des BVET brauche?
Das Bundesamt für Veterinärwesen kann bei kupierten Hunden nur eine Wiedereinfuhrbewilligung ausstellen, wenn das kantonale Veterinäramt im Heimtierausweis bestätigt hat, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt und sich somit legal in der Schweiz befindet. Wenden Sie sich daher zuerst an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons. Sollte dieses den Eintrag im Heimtierausweis ablehnen, so kann keine Wiedereinfuhrbewilligung ausgestellt werden.
Gelten für Hunde mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit nach einem unfallamputiertem Schwanz / Ohr dieselben Verbote wie für kupierte Hunde?
Grundsätzlich gelten aus praktischen Gründen auch für solche Tiere die Verbote für kupierte Hunde. Erst nach einem entsprechenden Eintrag des Veterinäramtes Ihres Wohnkantons im Heimtierausweis gelten solche Tiere als legal. Wer einen Hund mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit amputiertem Schwanz / Ohr einführen möchte, wendet sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen. Um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel einer medizinischen Indikation kupierte Hunde illegal in die Schweiz verbracht werden, müssen Besitzer/innen solcher Hunde stichhaltige Beweise vorlegen, damit das Bundesamt die angeborene Stummelrute/ den amputierten Schwanz oder das amputierte Ohr auch tatsächlich anerkennen kann. Hierfür ist zwingend ein medizinisches Gutachten über die Notwendigkeit des Eingriffes bzw. das Vorliegen eines angeborenen Defektes erforderlich. Eine blosse Bestätigung eines Tierarztes reicht hierfür nicht aus. Aus dem Gutachten muss nachvollziehbar ersichtlich sein, dass es sich bei der Stummelrute um einen angeborenen Defekt bzw. bei dem kupierten Schwanz/Ohr um die Folge eines medizinisch indizierten Eingriffes handelt.
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