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Freitag, 17. Juni 2016

Mehr Bissattacken trotz Kamphundeverbot und Hundegesetz

Bis vor dem seinerzeits erlassenen Kampfhundeverbot wurde eine jährliche Bissstatistik regelmässig auf der dazumaligen BVET-Seite publiziert.

War es Zufall, dass diese mit dem verabschiedeten Gesetz plötzlich nicht mehr online publiziert wurden? Ein seinerzeitiges Nachfragen der NBC-Redaktion beim BVET ergab, dass dies nun kantonale Angelegenheit sei und diese selbst entscheiden können. Mangels Publikation war eine Analyse ob das Kampfhundeverbot effektiv etwas bewirkt nicht möglich.

Nun sind 2015er Werte publik geworden...und die Bissattacken im Kanton ZH haben von 543 (2010) auf 667 Bisse (2015) zugenommen, was einer Zunahme von über 20% entspricht.

Wie schon in den früheren Statistiken ersichtlich, waren es hinsichtlich der effektiven Anzahl Bisse gänzlich andere Rassen die die "Hitliste" anführten. 
Da die Messung aber im Verhältnis der Anzahl registrierten Hund einer Rasse zur Anzahl der Bisse dieser Rasse für die Evaluation des Gefahrenpotentials verwendet wurde, kamen Hunde wie der Schäferhund (welcher auch im 2015 die meisten Unfälle verursacht hat) gänzlich besser weg, als die sogenannten Kampfhunde.

Nun haben die Elimination von ganzen Hunderassen sowie ein verschärftes Hundegesetz und Pflicht-Kurse aber offenbar nicht das bewirkt was man sich davon erhofft hatte.

Die Gründe liegen auf der Hand, aber werden leider nicht thematisiert.

Die Hunde, welche schon früher die meisten Bisse verursachten, wurden in der Population nicht reduziert, da nicht als gefährliche Rassen eingestuft

Die Kurse, welche zwar durchaus begrüssenswert sind und sicherlich keinem Neuhundehalter schaden, sondern wertvolles Basiswissen vermitteln sind von der Anzahl Lektionen viel zu kurz...oder anders ausgdrückt würden sonst wohl Hunderte von Hundesportlern welche regemässig und über Jahre in irgendeinem Club oder einer Schule trainierten wohl etwas gänzlich falsch machen.

Das verschärfte Hundegesetzt und die damit verbundene Meldepflicht durch Tierärzte ist zwar ok, aber bewirkt zwangsläufig bei vielen Hundehaltern einen weniger entspannten Spaziergang als dies vorher der Fall war. 

Wir kennen Sie alle:
Typ A (ich geh auf Nummer sicher und nimm meine Hunde auf jeden Fall an die Leine)
Typ B (meiner hat noch nie was gemacht und somit lass ich ihn auch frei, wenn mir angeleinte Hunde begegnen)

Zwangsläufig führt dies bei vielen Hundehaltern vom Typ A zu einem angespannten Verhalten, welches sich automatisch auf den Hund überträgt. Betritt der freie Hund dann noch den Bereich des angeleinten Hundes und seines Menschen..kann es eskalieren, weil das natürliche Verhalten der beiden Hunde im freien Zustand unterbunden wird...und sich auch der Halter des angeleinten Hundes in einer nicht förderlichen Konstellation befindet.

Insofern...erstaunt es leider nicht, dass die Anzahl der Bisse trotz aller Massnahmen zugenommen hat, oder lateinisch ausgedrückt "quod erat probandum" (was zu beweisen war).

Bleibt zu hoffen, dass man aus den aktuellen Themen (Bissstatistik, Zwangs-Schnellbleichen für Hundehalter) die korrekten Lehren zieht. Es wäre für alle dienlich; Hundehalter und Nicht-Hundehalter.

Samstag, 4. April 2015

Das Thema Sachkundenachweis - Auszüge aus einem Artikel der NZZ/Claudia Wirz vom 30.3.2015

Auf einem Hundeplatz irgendwo am Stadtrand von Zürich stehen fünf bis sechs Leute mit ihren angeleinten Welpen und warten. Sie warten, bis die letzten Verspäteten noch kommen, bis die Hundetrainerin ihre Verkaufsauslagen mit allerlei Hundeartikeln aufgebaut oder irgendwelchen Papierkram erledigt hat. Sie stehen und warten hier nicht freiwillig. 

Die «Welpenförderung» ist für sie gemäss kantonalem Hundegesetz obligatorisch. Nach offizieller Lesart dienen die obligatorischen Kurse für Hundehalter der Prävention von Unfällen. Doch wird dieses Versprechen auch eingelöst? 

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann die Wirkung der Kurse nicht nachweisen, zumindest nicht mit Fakten.

Amtsdirektor Hans Wyss verweist dafür in einem Brief auf eine Masterarbeit der Universität Zürich, in deren Rahmen nach dem Zufallsprinzip Kursteilnehmer befragt wurden. Die Autorin stellt fest, dass die obligatorischen Lektionen zum «Sachkundenachweis» (SKN) nicht nur für lauter glückliche Teilnehmer sorgen, sondern auch für eine «deutliche Verbesserung des Gehorsams der Hunde». Die Arbeit, die das BLV «erfreut» zur Kenntnis nimmt, ist weder im Internet noch im Netzwerk der Bibliotheken und Informationsstellen in der Schweiz (Nebis) greifbar. Und was Hans Wyss nicht erwähnt: Die Autorin der Arbeit bietet selber die obligatorischen SKN-Kurse an. 

Die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel, die nebst den bundesrechtlichen Regulierungen auch den Vollzug eines restriktiven kantonalen Hundegesetzes mit Rassenverboten und vielen Ausbildungsauflagen überwacht, meint, für eine Wirkungsanalyse sei es noch zu früh. 

Mit Sicherheit lässt sich also über die Wirkung der Kurse bis jetzt nur eines sagen: Seit sie obligatorisch sind, brummt das Geschäft. «In den letzten Jahren», sagt Christoph Hunn von der Stiftung Certodog, «sind die SKN-Ausbildungen bei uns immer ausgebucht.» Kein Wunder, ist man sehr zufrieden. Die Stiftung bildet angehende Hundetrainer aus, die dann den Hundehaltern die obligatorischen Kurse erteilen. 

Mit dem «Rundum-sorglos-Paket» könne man die Ausbildung zum Hundeinstruktor für etwa 6000 Franken innerhalb von einem Dreivierteljahr absolvieren, sagt Hunn. Die Stiftung Certodog pflegt enge personelle Verbindungen zu der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die TIR begrüsst die obligatorischen Hundekurse. Im Sinne des Tierwohls wären aus ihrer Sicht sogar mehr Pflichtlektionen angebracht, sagt Nora Flückiger. Die Hundeexpertin der TIR absolviert zurzeit selber eine Ausbildung zur Hundetrainerin. Auch die TIR selbst ist im Hundekursgeschäft; sie erteilt im Rahmen der Hundetrainerausbildung Kurse zu rechtlichen Fragen. Bei Certodog und anderen kynologischen Organisationen doziert auch der Veterinär Heinrich Binder, der seit langem beim BLV in leitender Funktion tätig ist und im Stiftungsrat von Certodog sass. 

Wieder auf der Hundewiese. Weil die vier Stunden «Welpenförderung» an vier Tagen mit wechselnden Teilnehmern stattfinden, hören die Teilnehmer im Wochentakt viermal das Gleiche: dass es unmodern sei, dem Hund das Fressen im Napf zu reichen, man solle es in der Wohnung verteilen. Dass ein schmales Halsband mehr einschneide als ein breites. Dass die auf dem Verkaufstisch beim Ausgang aufgelegten Hundegeschirre viel besser seien als die im Laden. 

Ähnliches erfährt man in der «Oberstufe». Dass das ganze Hundeleben voller Stress sei, das Apportieren eines Stöckchens – nichts als Stress.

«Ein Unfug», meint Urs Klemm, promovierter Lebensmittelchemiker und ehemaliger Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheit. Gerade ist er selber in den Genuss eines SKN-Kurses gekommen. Klemm ist Experte im Beirat des Konsumentenforums und kennt die Klagen vieler Hundekursbesucher aus erster Hand. «Viele Kursabsolventen reklamieren, dass die Kurse zu reinen Verkaufsplattformen verkommen», sagt Klemm. 

Dass im Rahmen der obligatorischen Hundekurse ein lebhafter Handel betrieben wird, räumt BLV-Direktor Hans Wyss in dem oben erwähnten Brief an das Konsumentenforum sogar ein. Er kann aber keinen «Missbrauch» feststellen. 

Alles für die Katz? Rechtfertigt die Gefahr, die von Hunden ausgeht, überhaupt das ganze Gewirr von Zwangskursen? Die Suva-Statistik zu Unfällen mit Tieren relativiert das Bild. Die meisten Unfälle mit Tieren gehen auf das Konto von Insekten und Zecken. Betrachtet man nur Säugetiere, führen Pferde die Liste an, und zwar seit Jahren. 2013 gab es 5821 aktenkundige Unfälle mit Pferden. Im Unterschied zu Hundehaltern müssen Hobbyreiter weder Pferdesteuern zahlen noch eine obligatorische Ausbildung absolvieren. Für strengere Pferderegeln fehle der politische Wille, erklärt Kaspar Jörger vom BLV. Das können sogar eingefleischte Reiter nicht nachvollziehen. Es sei unerklärlich, meint Thomas Frei, Chefredaktor des Schweizer Pferdemagazins «Kavallo», warum der Besitzer eines 1,5 Kilogramm leichten Chihuahuas einen Sachkundenachweis erbringen müsse, der Reiter eines 600 Kilogramm schweren Pferdes hingegen nicht.

Quelle: NZZ

Mittwoch, 18. Februar 2015

Auswahl von Hund und Züchter - ein nicht ganz einfaches Unterfangen

Hat man keine spezielle Vorstellungen, empfiehlt sich durchaus ein Besuch im Tierheim, respektive auf deren Websites.

Man wird die Baby-Jahre des Hundes dann zwar nicht erleben, da die dort verfügbaren Hunde meist schon aus diesem Alter raus sind, dies sind aber gleichzeitig auch die Vorteile, denn die Mitarbeiter des Tierheimes können einem schon sehr gut Auskunft über den Charakter und die Eigenarten des Hundes geben und der Abgleich mit der eigenen Aktivitäts-Skala lässt sich damit schon sehr gut vornehmen.

Auch ist man betreffend  unliebsamen Überraschungen wie HD, Spondylose etc. gefeit, da bei einem etwas älteren Hund entsprechende Ansätze bereits diagnostizierbar sind, während bei einem Welpen hier immer noch Überraschungen auf einen zukommen können.

Fällt die Wahl auf eine spezifische Hunderasse

Hat man sich jedoch für eine Rasse entschieden und will den ganzen Lebenszyklus des Hundes miterleben, steht man vor der Qual der Wahl nach einem geeigneten Züchter.
Prinzipiell sollte man sich im Vorfeld über die Wunschrasse weitgehendst informieren und sicher sein, dass Hund und Mensch zusammenpassen. Entstammt der Wunschhund einer Rasse, welche eher für die Jagd eingesetzt wird, man selbst aber berufstätig ist und sich die Aktivitäten auf 1-2 Spaziergänge pro Tag belaufen, wird der Hund zwangsläufig nicht seinem Energie-Level entsprechend ausgelastet werden können. Probleme in der Haltung sind vorprogrammiert, der Hund landet dann meist im Tierheim.

Es gibt heute für jede Rasse einen entsprechenden Club oder Verband, dem wiederum die entsprechenden Züchter angeschlossen sind. Vielfach findet man die Züchter auch mit etwas Recherche im Internet, bzw. in Social Media Kanälen wie facebook, wo Züchter teils gezielt einzelne oder gemeinsame Seiten betreiben und ihre Würfe dort publizieren.
Welcher Züchter ist für mich der richtige?

Korrekterweise der, welcher Sie sehr genau kennenlernen will und dies über mehrere Besuche bei ihm, respektive seinem neuen Wurf abhandelt. Dann dürfen Sie nicht erstaunt sein, wenn der Züchter Ihnen die Auswahl des Welpen abnimmt.

Das klingt vielleicht im ersten Moment nicht nach dem was man in vielen Büchern liest "der richtige Welpe wird dann schon auf Sie zukommen etc.", aber bedenken Sie folgendes:

Sie erwerben ein Lebewesen. Ein guter Züchter ist in der Lage sehr gut zu erkennen, welcher seiner heranwachsenden Sprösslinge eher einen ruhigen Charakter hat, wer der Draufgänger ist etc. Der seriöse Züchter wird somit basierend auf seinem Wissen, welches er sich anhand Ihrer Besuche und den Gesprächen über Sie erworben hat den Hund aus seiner Zucht auswählen, der am besten zu Ihnen passt.

Vielfach werden die Hunde mit optischem oder hundesportlichem Potential vom Züchter bereits ausselektioniert. Diese Hunde finden den Weg meist nur in Hände von Haltern, welche dementsprechend aktiv sind und den Hund ausstellen, allenfalls zu Deckzwecken zur Verfügung stellen oder an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen und das Ansehen des Zwingernamens steigern.
Genetisch bedingte Krankheiten sind bei Rasse-Hunden leider nie auszuschliessen.

War oder ist die Rasse in den letzten Jahren sehr populär (Modehund) und weitverbreitet, ist damit meist leider auch das Risiko für die Verbreitung der genetischen Probleme gegeben. Denn die Ausmerzung genetische Defekte ist nur mit einer strengen Reduktion der Zuchttiere und einer kontinuerliche Überwachtung der daraus resultierenden Welpen über mehrere Generationen machbar.

Für Neulinge ist es relativ schwer, sich aufgrund der Werte der Elterntiere wie HD2, Spondylose O etc ein Bild zu vermitteln, was dies nun für die Welpen bedeuten könnte.

Auch spielt hier immer mal wieder der Generationensprung, d.h. die Gesundheitswerte müssten über mehrere Generationen zurück analysiert werden. Kein einfaches Unterfangen, was auch aufzeigt, dass der Betrieb einer seriösen Zucht wiederum auch den Züchter vor hohe Anforderungen stellt.


Online-Datenbanken


Es gibt zwar entsprechende Datenbanken wie working-dog auf welcher Sie nach einer einfachen Registrierung entsprechende Recherchen tätigen können, bedingen jedoch wiederum ein gewisses Fachwissen hinsichtlich der Interpretation der darin abrufbaren Gesundheitsdaten betreffend HD etc.


Sind Sie bei Ihrer Wahl unsicher

sollte es für einen seriösen Züchter kein Problem sein, wenn sie den Sprössling Ihrer Wahl inklusive Stammbaum einem in dieser Hinsicht erfahrenen Tierarzt zeigen.

Auch bieten erfahrene Hundetrainer hier entsprechende Dienste an. Idealerweise fällt Ihre Wahl hier auf einen Trainer, der selbst mit der Rasse Ihrer Wahl arbeitet und über langjährige Erfahrung damit verfügt.

Drängt Sie der Züchter zu einem Entscheid aufgrund weiterer Interessenten lassen Sie es lieber sein. Sollten Sie sich nicht gerade für einen äusserst seltene Rasse entscheiden...es fallen meist mehrere Würfe im Jahr bei diversen Züchtern an.
Den Züchter pauschal nach Kontaktdaten früherer Würfe zu fragen ist meist nicht zielführend, da letztendlich die Paarung der Eltern-Tiere ausschlaggebend ist.

Hat er mit diesen bereits gezüchtet, kann es sich jedoch durchaus lohnen, sich bei den Haltern des entsprechenden Wurfes zu erkunden. Der seriöse Züchter verfügt über die Adressdaten der Halter seiner Würfe und ist sicherlich bereit, hier behilflich zu sein oder er lädt sie allenfalls auch an ein kommendes Haltertreffen seiner Zucht ein, welches vielleicht demnächst ansteht.

Übrigens ein weiteres Merkmal wie genau es der Züchter Ihre Wahl nimmt. Ist er auch nach dem Verkauf immer noch in Kontakt mit den Besitzern seiner vorgängigen Würfe und weiss wie sich seine Zöglinge entwickeln oder nicht?

Gesetzlichen Vorgaben

In der Schweiz unterliegen Züchter zudem einer Bewilligungs-und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige Züchten von Heimtieren. Erkunden Sie sich beim Züchter Ihrer Wahl nach dieser Bewilligung des BLV, respektive lassen Sie sich die entsprechende Verfügung zeigen.

Montag, 21. Januar 2013

Achtung Hund

Hunde werden geliebt, gehasst und gefürchtet. Kaum ein anderes Heimtier provoziert derartig heftige Reaktionen. Egal ob es um Erziehungskurse, Leinenzwang, Hundekot oder ein Verbot bestimmter Rassen geht – die Diskussionen sind meist emotional und selten pragmatisch. Eine gesunde Portion Pragmatismus tut dringend Not. Das BVET widmet dem beliebten Heimtier eine Reihe von Beiträgen. Im ersten Artikel geht es um die Angst vor Hunden und darum, was man zur Prävention von Hundebissen tun kann. „Achtung Hund“!

Freitag, 2. Juli 2010

Tollwut in Italien: Schweiz sorgt vor

In den letzten Tagen machte die sich von Italien ausbreitende Tollwut in den Medien die Runde. Nachstehend die offizielle Meldung des BVET zu diesem Thema:

Bern, 01.07.2010 - Die Tollwut hat sich im Nordosten Italiens unter Füchsen stark ausgebreitet. In den Südtälern Graubündens wird nun die Tollwut-Überwachung verstärkt und die Schweiz bereitet sich auf Impfungen von Füchsen vor für den Fall, dass die Krankheit noch näher an die Schweizer Grenze vorrückt.


Die Tollwut tritt in vielen Ländern weltweit immer noch häufig auf, auch in Osteuropa. Von da sind 2008 vermutlich befallene Füchse nach Italien eingewandert. Seither hat sich die Krankheit in die Regionen Friaul, Veneto und Südtirol ausgebreitet. Insgesamt wurden mittlerweile über 250 befallene Tiere registriert: vor allem Füchse, aber auch wenige Hunde, Katzen, Hirsche, Dachse und Esel. Aktuell werden Füchse mit ausgelegten Impfködern und teilweise auch Hunde und Nutztiere in den betroffenen Gebieten Italiens und angrenzenden Regionen Österreichs gegen Tollwut geimpft.

Die Bekämpfung in den betroffenen Gebieten ist intensiv und die Fälle noch beinahe 100 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Ein Übergreifen auf die Schweiz ist deshalb in den nächsten Monaten nicht zu erwarten, kann jedoch mittelfristig nicht ausgeschlossen werden. Exponiert wären insbesondere das Münstertal und das Unterengadin. In diesen Regionen wird die Überwachung deshalb gestärkt. Wildhüter schicken tot aufgefundene und kranke und verhaltensauffällige Füchse zur Untersuchung ein.

Falls sich die Tollwut wider Erwarten weiter Richtung Schweiz ausbreiten sollte, müssen auch hierzulande Füchse in gefährdeten Gebieten geimpft werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen, die Schweizerische Tollwutzentrale, der Kantonstierarzt Graubünden und das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe bereiten sich deshalb vor, um - falls nötig - rasch eine Impfkampagne durchführen zu können.

Die Schweiz ist seit 1998 Tollwut-frei. In vielen Ländern weltweit kommt die für Menschen und Tiere gefährliche Krankheit vor. Es ist deshalb stets darauf zu achten, dass Hunde und Katzen auf Auslandreisen ausreichend vor Tollwut geschützt sind.

Die detaillierten Reisebestimmung können online unter www.bvet.admin.ch abgefragt werden.
Weitere Informationen zur Tollwut generell finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen, bei der Schweizerischen Tollwutzentrale und beim Bundesamt für Gesundheit.

Adresse für Rückfragen:
Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96

Mittwoch, 26. Mai 2010

Tollwut-Zunahme in Italien

Die Tollwut breitet sich seit Herbst 2008 wieder in Italien aus. Wurde Italien 1997 als Tollwut-frei erklärt, wurden 2009 68 Fälle entdeckt und im 2010 bis am 4. März bereits 86. Italien hat nun die Bekämpfung verstärkt. Der beste Schutz für Reisende in die betroffenen Regionen Italiens ist die korrekte Tollwut-Impfung von Hunden.

Betrachtet man die Tollwut-Fälle in ganz Europa, ist die Ausbreitung in Italien wenig überraschend. In Osteuropa tritt die Krankheit in einigen Ländern immer noch häufig auf, auch in Slowenien. Von da sind befallene Füchse nach Italien eingewandert und die Krankheit hat mittlerweile die Regionen Friaul, Veneto und das Südtirol ergriffen. Die Tollwut scheint in den Regionen wieder endemisch geworden zu sein, was heisst, dass die Krankheit sich dort in der lokalen Wildtierpopulation ausbreitet. Italien und vorbeugend auch Österreich haben deshalb Hunderttausende von Impfködern ausgelegt. Über diese mit Impfstoffen versehenen, zündholzschachtelgrossen Happen sollen die Füchse geimpft werden.

Betroffen waren in Italien bisher vor allem Füchse. Aber auch bei Hirschen, Dachsen, Eseln – und bei drei Hunden und einer Katze – wurde Tollwut nachgewiesen. Dies macht eines deutlich: Wer mit seinen Hunden in diese Regionen reist, soll unbedingt prüfen, ob die Hunde die vorgeschriebene Tollwut-Impfung erhalten haben und diese noch wirksam ist. Die Angaben finden Sie im Heimtierausweis. Sind Sie unsicher, fragen Sie Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Zeigen die Tiere Tollwut-Symptome – auffällige Verhaltensveränderungen und Bewegungsstörungen – und waren sie nicht korrekt geimpft, kontaktieren Sie sofort Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt. Zudem sollen Personen, die in diesen Regionen von Wildtieren geleckt, gekratzt oder gebissen worden sind, umgehend einen Arzt aufsuchen.

Die Tollwut-Impfungen von Hunden und Katzen sind bei jeder Auslandreise vorgeschrieben.

Die Tollwut ist eine heimtückische Krankheit. Tiere wie Hunde und Katzen sind genauso betroffen wie der Mensch. Unbehandelt führt die Krankheit zum Tod. Bei Verdacht – nach einem Biss eines Wildtieres – muss deshalb rasch gehandelt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Tollwut in Menschen wie in Tieren während Wochen unbemerkt schlummern und plötzlich ausbrechen kann. Dann kommt jede Behandlung zu spät.

Die Schweiz hat die Tollwut ausgerottet und ist seit 1998 frei. Wegen der Fälle in Italien wurden in der Schweiz bislang keine vorbeugenden Massnahmen nötig. Die Ausbreitung der Tollwut wird jedoch ständig beobachtet.

Quelle: BVET

Montag, 10. Mai 2010

Mit dem Hund über die Grenze

Zu den Anforderungen, welche sich bei einer Reise ins Ausland stellen, bzw. bei einem Import eines Hundes aus dem Ausland gibts beim BVET eine spezielle Website, welche einem nach Eingabe einiger Angaben die gesetzlichen Vorschriften zeigt (zur Seite des BVET).

Montag, 3. Mai 2010

Kupierte Hunde - Fragen und Antworten / BVET

Das Kupieren, also das Abschneiden oder Abklemmen der Ohren und/oder des Schwanzes (=Rute) ist für Hunde ein äusserst schmerzhafter Eingriff. Zudem fehlen diese Körperteile in der Kommunikation mit anderen Hunden.

In der Schweiz ist der tierschutzwidrige Eingriff deshalb verboten. Dies gilt selbstverständlich für alle Hunde, gleichgültig ob Mischling oder Rassetier.

Damit Hunde nicht einfach im Ausland kupiert oder aus dem Ausland kupierte Hunde gekauft oder übernommen werden, ist auch die Einfuhr kupierter Hunde in die Schweiz verboten. Wer einen kupierten Hund illegal in die Schweiz einführt, dem droht ein Strafverfahren. Dies gilt nicht nur für gekaufte Tiere, sondern auch für Tiere, die aus einem ausländischen Tierheim stammen oder aus tierschutzwidrigen Umständen „gerettet“ wurden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen beantwortet an dieser Stelle oft gestellte Fragen zu dem Thema:

Ist es seit dem Importverbot noch möglich, kupierte Hunde in die Schweiz zu bringen?
Der Import von kupierten Hunden ist grundsätzlich verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen. Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen jedoch ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Auch wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund mitnehmen. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug beim Zoll, ob in Ihrem Fall die Kriterien erfüllt sind, damit Ihr Hund als so genanntes Übersiedlungsgut gilt.

Darf man kupierte Hunde aus Tierheimen im Ausland oder kupierte Findeltiere in die Schweiz bringen, um ihnen ein neues Zuhause zu geben?
Nein. Das Importverbot gilt grundsätzlich für alle Hunde, unabhängig von Ihrer Motivation, dem Tier zu helfen. Tierschutzwidrige Umstände in anderen Ländern rechtfertigen nicht die tierschutzwidrige Einfuhr von kupierten Hunden in die Schweiz. Auch bei nicht kupierten Hunden sollte man vorsichtig sein. In vielen Regionen der Welt kommen bei uns unbekannte Krankheiten vor. Die mitgebrachten Tiere brauchen dann nicht nur eine teure Behandlung, sondern können auch die Gesundheit von Hunden und Menschen in der Schweiz gefährden.

Darf man mit einem kupierten Hund reisen?
Wer mit seinem kupierten Hund reisen möchte, muss vom Veterinäramt des Wohnkantons im Heimtierausweis bestätigen lassen, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt. Andernfalls sind Reisen ins Ausland nicht möglich, da das Tier bei der Wiedereinreise in die Schweiz zurückgewiesen würde. Eine solche Bestätigung wird jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt (etwa wenn der Hund nachweislich als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt wurde oder der Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt wurde).

Wenn man einen kupierten Hund illegal eingeführt hat und dafür gebüsst wurde – darf man dann mit dem Tier reisen?
Nein. Sie haben eine Strafe dafür bekommen, dass Sie gegen ein Verbot verstossen haben. Die Busse ist die Strafe dafür, dass Sie an einem bestimmten Tag einen kupierten Hund in die Schweiz eingeführt haben. Der Hund wird - auch nach einem abgeschlossenen Strafverfahren - in jedem Fall in der Schweiz nur „geduldet“ und wird „illegal importiert“ bleiben. Eine Legalisierung ist trotz bezahlter Busse nicht möglich. Wenn Sie also mit Ihrem Hund ins Ausland fahren und wieder in die Schweiz zurückkehren, wird entweder dem Tier an der Grenze die Einreise verwehrt oder, falls Sie das Tier am Zoll vorbei schmuggeln, ein neues Strafverfahren gegen Sie eröffnet.

Darf man einen kupierten Hund aus einem Tierheim in der Schweiz adoptieren und gilt das Tier dann als legal?
Dies ist möglich, wenn zum Beispiel der frühere Besitzer des Tieres verstorben ist und deshalb eine Neuplatzierung nötig wurde. Das Veterinäramt des Wohnkantons kann in solchen Fällen das Tier ausnahmsweise im Heimtierausweis als legal einstufen. Letztlich muss jedoch nachweisbar sein, dass sich der Hund legal in der Schweiz befand und Sie nichts Illegales getan haben bzw. kein illegales Geschäft vorliegt. Setzen Sie sich mit dem Veterinäramt Ihres Wohnkantons in Verbindung.

Kann man mit kupierten Hunden an Ausstellungen in der Schweiz teilnehmen?
Kupierte Hunde, die entweder illegal kupiert oder illegal eingeführt worden sind, dürfen von Gesetzes wegen nicht an Ausstellungen teilnehmen. Zudem hat die Schweizerische Kynologische Gesellschaft entschieden, ab 2006 überhaupt keine kupierten Hunde mehr an Ausstellungen zuzulassen.

Was ist, wenn ich mit einem kupierten Hund in ein Tollwut- Land (urbane Tollwut) reisen möchte und aus diesem Grund eine Wiedereinfuhrbewilligung des BVET brauche?
Das Bundesamt für Veterinärwesen kann bei kupierten Hunden nur eine Wiedereinfuhrbewilligung ausstellen, wenn das kantonale Veterinäramt im Heimtierausweis bestätigt hat, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt und sich somit legal in der Schweiz befindet. Wenden Sie sich daher zuerst an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons. Sollte dieses den Eintrag im Heimtierausweis ablehnen, so kann keine Wiedereinfuhrbewilligung ausgestellt werden.

Gelten für Hunde mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit nach einem unfallamputiertem Schwanz / Ohr dieselben Verbote wie für kupierte Hunde?
Grundsätzlich gelten aus praktischen Gründen auch für solche Tiere die Verbote für kupierte Hunde. Erst nach einem entsprechenden Eintrag des Veterinäramtes Ihres Wohnkantons im Heimtierausweis gelten solche Tiere als legal. Wer einen Hund mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit amputiertem Schwanz / Ohr einführen möchte, wendet sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen. Um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel einer medizinischen Indikation kupierte Hunde illegal in die Schweiz verbracht werden, müssen Besitzer/innen solcher Hunde stichhaltige Beweise vorlegen, damit das Bundesamt die angeborene Stummelrute/ den amputierten Schwanz oder das amputierte Ohr auch tatsächlich anerkennen kann. Hierfür ist zwingend ein medizinisches Gutachten über die Notwendigkeit des Eingriffes bzw. das Vorliegen eines angeborenen Defektes erforderlich. Eine blosse Bestätigung eines Tierarztes reicht hierfür nicht aus. Aus dem Gutachten muss nachvollziehbar ersichtlich sein, dass es sich bei der Stummelrute um einen angeborenen Defekt bzw. bei dem kupierten Schwanz/Ohr um die Folge eines medizinisch indizierten Eingriffes handelt.

Donnerstag, 29. April 2010

40 000 Halter brauchen Nachweis für Hundekurse

Im August endet in der Schweiz die Übergangsfrist für die obligatorischen Hundeausbildungen. Bis dann müssen rund 40 000 Hundehalter einen Praxiskurs besucht haben, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in Erinnerung ruft.
Bis Ende 2009 haben rund 5500 Hundehalter den Theoriekurs und rund 7500 Halter den Praxiskurs besucht. Dies haben die zur Ausbildung von Hundetrainern anerkannten Organisationen gemeldet. Zur Zeit laufen die Ausbildungen auf Hochtouren, wie es im BVET-Communiqué heisst.

Hundehalter müssen Ausbildung besuchen

Gemäss der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehalter eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen Neuhalter einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren.

Dabei gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können.

Säumige Hundehaltende werden gebüsst

Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs besucht haben – dies sind rund 40 000 Halter. Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen und säumige Hundehaltende büssen.

Seit Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind über 1100 Hundetrainerinnen und -trainer ausgebildet und berechtigt, die obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht unterstehen, müssten sich nun dringend dafür anmelden, schreibt das BVET.

Samstag, 27. Juni 2009

Sachkundenachweis - Kurs im Neuen Boxer Club Zürich

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auf unserem Übungsgelände im Zürich-Albisgütli unterhalb des Strassenverkehrsamt den obligatorischen Sachkundenachweis – Kurs (SKN) in Theorie und Praxis zu erwerben.

Für erst Hundehalter bedeutet dies, dass sie vor dem Kauf des Hundes einen Theoriekurs von 4 Stunden, sowie anschliessend mit dem Hund einen praktischen Kurs von 4 Trainings-Stunden besuchen müssen. Wer bereits Hundehalter war, benötigt nur die praktische Ausbildung.




Zum SKN:
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor:
Künftig müssen Sie vor dem Kauf eines Hundes einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Die Ausbildungsvorschriften gelten bereits ab 1. September 2008. Wer dann bereits Hunde hat, muss nur noch beim Kauf eines neuen das Training absolvieren. Wer aber erst im Herbst 2008 einen Hund kauft, muss den theoretischen Kurs und das Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben.