FDP und SVP sind zum Schluss gekommen, dass nach der beschlossenen Abschaffung des eidgenössisch verankerten Sachkundenachweises auch die kantonalen Kurse abgeschafft werden.
Basis ist die Überlegung, dass die Kantone keine schärferen Gesetze brauchen, als die, welche der Bund vorgibt.
An den Rasselisten will man jedoch keine Aenderung vornehmen.
Zwischenzeitlich melden sich auch immer mehr Verbands- und Vereinsstimmen zu Wort - wie der Kynologische Verein Fricktal - welche den Sachkundennachweis rückblickend eher als schnelle Geldmacherei bezeichnen, da die Kurse in der vorgegebenen Form/Zeit den Haltern viel zu wenig gebracht hätten.
Donnerstag, 6. Oktober 2016
Sonntag, 2. Oktober 2016
Abschaffung des Sachekundenachweis...und wie weiter?
Am 19.09.2016 hat das Parlament darüber entschieden, den gesetzlich national verankerten Sachkundenachweis abzuschaffen.
Aber kurz zurück zum Start der Geschichte.
Bedingt durch einen äusserst bedauerlichen Vorfall 2005 resultierte ein Lehrbuchbeispiel für aktivistische Politik (O-Ton der NZZ). Ein Einzelfall löste eine riesige Medienkampagne aus - Vorreiter was das Boulevardblatt Blick - welche eine ganze Reihe von Hunderassen und deren Halter stigmatisierte. Politiker schlugen in die gleiche Bresche und forderten entsprechend gesetzliche Konsequenzen und entsprechende Verbote diverser Rassen.
Obwohl weltweit Studien das Gegenteil belegen, wurde diesen kein Gehör geschenkt...mit dem Resultat dass die Hundebissstatistik sich nicht wirklich optimiert hat, sondern eher das Gegenteil der Fall war, was absehbar war (Stichworte Meldepflicht beim Tierarzt, eher nervöse Hundehalter und daraus ableitend eine Haltung welche sich automatisch auf die Tiere überträgt..aber das ist eine andere Geschichte).
Schnell wurde der Sachkundenachweis auf die Beine gestellt. Zwar prinzipiell vom Ansatz her nicht schlecht, denn so musste ausnahmslos jeder Neuhundehalter sich damit befassen...aber total 8 Stunden (Theorie und Praxis) sind dann doch etwas dürftig, was jeder bestätigen wird, der selbst mal einen Hund ausgebildet hat. Aber die Öffentlichkeit war beruhigt und darum schien es ja primär zu gehen.
Insofern erstaunt es auch nicht, dass man nun erfahren durfte, dass jeder fünfte Hundehalter die Kurse gar nicht besuchte und dies somit Fragen nach den Kontrollmassnahmen durch den Staat aufwirft. War der Aufwand zu gross, dass man nun die Flucht nach vorne antritt?
Wie auch immer...was bedeutet nun der parlamentarische Entscheid:
Aber kurz zurück zum Start der Geschichte.
Bedingt durch einen äusserst bedauerlichen Vorfall 2005 resultierte ein Lehrbuchbeispiel für aktivistische Politik (O-Ton der NZZ). Ein Einzelfall löste eine riesige Medienkampagne aus - Vorreiter was das Boulevardblatt Blick - welche eine ganze Reihe von Hunderassen und deren Halter stigmatisierte. Politiker schlugen in die gleiche Bresche und forderten entsprechend gesetzliche Konsequenzen und entsprechende Verbote diverser Rassen.
Obwohl weltweit Studien das Gegenteil belegen, wurde diesen kein Gehör geschenkt...mit dem Resultat dass die Hundebissstatistik sich nicht wirklich optimiert hat, sondern eher das Gegenteil der Fall war, was absehbar war (Stichworte Meldepflicht beim Tierarzt, eher nervöse Hundehalter und daraus ableitend eine Haltung welche sich automatisch auf die Tiere überträgt..aber das ist eine andere Geschichte).
Schnell wurde der Sachkundenachweis auf die Beine gestellt. Zwar prinzipiell vom Ansatz her nicht schlecht, denn so musste ausnahmslos jeder Neuhundehalter sich damit befassen...aber total 8 Stunden (Theorie und Praxis) sind dann doch etwas dürftig, was jeder bestätigen wird, der selbst mal einen Hund ausgebildet hat. Aber die Öffentlichkeit war beruhigt und darum schien es ja primär zu gehen.
Insofern erstaunt es auch nicht, dass man nun erfahren durfte, dass jeder fünfte Hundehalter die Kurse gar nicht besuchte und dies somit Fragen nach den Kontrollmassnahmen durch den Staat aufwirft. War der Aufwand zu gross, dass man nun die Flucht nach vorne antritt?
Wie auch immer...was bedeutet nun der parlamentarische Entscheid:
- Weiterhin gilt die gesetzliche Pflicht den Sachkundenachweis zu absolvieren
- Diese erlischt erst, wenn der Bundesrat die Veränderungsordnung in Kraft setzt (gemäss BLV düfte das nicht vor 2017 der Fall sein
- Weiter gelten nach vor die erweiterten kantonalen Hundegesetze und deren Reglementierungen hinsichtlich Ausbildungsstunden, vielfach explizit für Halter grösserer Rassen
- Weiter können nur vom BLV akkreditierte Ausbilder die entsprechenden Ausbildungen inklusive Welpenkurs anbieten
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