Donnerstag, 29. April 2010

Aufbau einer DNA Datenbank für Boxer

An dem Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird eine DNA-Bank für Boxer mit dem Ziel aufgebaut, Hüftgelenkdysplasie (HD), Spondylose (SP), Kryptorchismus (KRY), Juvenile Nierendysplasie (JRD) und Herzbefunde (Aorten-, Pulmonalstenose) mit molekulargenetischen Methoden zu untersuchen. Dieses Probenmaterial wird im Auftrag der einzelnen Hundezüchter und Hundehalter verwaltet und steht ausschließlich für vom Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung durchgeführte Forschungsprojekte zur molekulargenetischen Aufklärung der o.g. Merkmale zur Verfügung.

40 000 Halter brauchen Nachweis für Hundekurse

Im August endet in der Schweiz die Übergangsfrist für die obligatorischen Hundeausbildungen. Bis dann müssen rund 40 000 Hundehalter einen Praxiskurs besucht haben, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in Erinnerung ruft.
Bis Ende 2009 haben rund 5500 Hundehalter den Theoriekurs und rund 7500 Halter den Praxiskurs besucht. Dies haben die zur Ausbildung von Hundetrainern anerkannten Organisationen gemeldet. Zur Zeit laufen die Ausbildungen auf Hochtouren, wie es im BVET-Communiqué heisst.

Hundehalter müssen Ausbildung besuchen

Gemäss der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehalter eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen Neuhalter einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren.

Dabei gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können.

Säumige Hundehaltende werden gebüsst

Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs besucht haben – dies sind rund 40 000 Halter. Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen und säumige Hundehaltende büssen.

Seit Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind über 1100 Hundetrainerinnen und -trainer ausgebildet und berechtigt, die obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht unterstehen, müssten sich nun dringend dafür anmelden, schreibt das BVET.