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Sonntag, 2. Oktober 2016

Abschaffung des Sachekundenachweis...und wie weiter?

Am 19.09.2016 hat das Parlament darüber entschieden, den gesetzlich national verankerten Sachkundenachweis abzuschaffen.

Aber kurz zurück zum Start der Geschichte.

Bedingt durch einen äusserst bedauerlichen Vorfall 2005 resultierte ein Lehrbuchbeispiel für aktivistische Politik (O-Ton der NZZ). Ein Einzelfall löste eine riesige Medienkampagne aus - Vorreiter was das Boulevardblatt Blick - welche eine ganze Reihe von Hunderassen und deren Halter stigmatisierte. Politiker schlugen in die gleiche Bresche und forderten entsprechend gesetzliche Konsequenzen und entsprechende Verbote diverser Rassen.

Obwohl weltweit Studien das Gegenteil belegen, wurde diesen kein Gehör geschenkt...mit dem Resultat dass die Hundebissstatistik sich nicht wirklich optimiert hat, sondern eher das Gegenteil der Fall war, was absehbar war (Stichworte Meldepflicht beim Tierarzt, eher nervöse Hundehalter und daraus ableitend eine Haltung welche sich automatisch auf die Tiere überträgt..aber das ist eine andere Geschichte).

Schnell wurde der Sachkundenachweis auf die Beine gestellt. Zwar prinzipiell vom Ansatz her nicht schlecht, denn so musste ausnahmslos jeder Neuhundehalter sich damit befassen...aber total 8 Stunden (Theorie und Praxis) sind dann doch etwas dürftig, was jeder bestätigen wird, der selbst mal einen Hund ausgebildet hat. Aber die Öffentlichkeit war beruhigt und darum schien es ja primär zu gehen.

Insofern erstaunt es auch nicht, dass man nun erfahren durfte, dass jeder fünfte Hundehalter die Kurse gar nicht besuchte und dies somit Fragen nach den Kontrollmassnahmen durch den Staat aufwirft. War der Aufwand zu gross, dass man nun die Flucht nach vorne antritt?

Wie auch immer...was bedeutet nun der parlamentarische Entscheid:


  • Weiterhin gilt die gesetzliche Pflicht den Sachkundenachweis zu absolvieren
  • Diese erlischt erst, wenn der Bundesrat die Veränderungsordnung in Kraft setzt (gemäss BLV düfte das nicht vor 2017 der Fall sein
  • Weiter gelten nach vor die erweiterten kantonalen Hundegesetze und deren Reglementierungen hinsichtlich Ausbildungsstunden, vielfach explizit für Halter grösserer Rassen
  • Weiter können nur vom BLV akkreditierte Ausbilder die entsprechenden Ausbildungen inklusive Welpenkurs anbieten

Freitag, 17. Juni 2016

Mehr Bissattacken trotz Kamphundeverbot und Hundegesetz

Bis vor dem seinerzeits erlassenen Kampfhundeverbot wurde eine jährliche Bissstatistik regelmässig auf der dazumaligen BVET-Seite publiziert.

War es Zufall, dass diese mit dem verabschiedeten Gesetz plötzlich nicht mehr online publiziert wurden? Ein seinerzeitiges Nachfragen der NBC-Redaktion beim BVET ergab, dass dies nun kantonale Angelegenheit sei und diese selbst entscheiden können. Mangels Publikation war eine Analyse ob das Kampfhundeverbot effektiv etwas bewirkt nicht möglich.

Nun sind 2015er Werte publik geworden...und die Bissattacken im Kanton ZH haben von 543 (2010) auf 667 Bisse (2015) zugenommen, was einer Zunahme von über 20% entspricht.

Wie schon in den früheren Statistiken ersichtlich, waren es hinsichtlich der effektiven Anzahl Bisse gänzlich andere Rassen die die "Hitliste" anführten. 
Da die Messung aber im Verhältnis der Anzahl registrierten Hund einer Rasse zur Anzahl der Bisse dieser Rasse für die Evaluation des Gefahrenpotentials verwendet wurde, kamen Hunde wie der Schäferhund (welcher auch im 2015 die meisten Unfälle verursacht hat) gänzlich besser weg, als die sogenannten Kampfhunde.

Nun haben die Elimination von ganzen Hunderassen sowie ein verschärftes Hundegesetz und Pflicht-Kurse aber offenbar nicht das bewirkt was man sich davon erhofft hatte.

Die Gründe liegen auf der Hand, aber werden leider nicht thematisiert.

Die Hunde, welche schon früher die meisten Bisse verursachten, wurden in der Population nicht reduziert, da nicht als gefährliche Rassen eingestuft

Die Kurse, welche zwar durchaus begrüssenswert sind und sicherlich keinem Neuhundehalter schaden, sondern wertvolles Basiswissen vermitteln sind von der Anzahl Lektionen viel zu kurz...oder anders ausgdrückt würden sonst wohl Hunderte von Hundesportlern welche regemässig und über Jahre in irgendeinem Club oder einer Schule trainierten wohl etwas gänzlich falsch machen.

Das verschärfte Hundegesetzt und die damit verbundene Meldepflicht durch Tierärzte ist zwar ok, aber bewirkt zwangsläufig bei vielen Hundehaltern einen weniger entspannten Spaziergang als dies vorher der Fall war. 

Wir kennen Sie alle:
Typ A (ich geh auf Nummer sicher und nimm meine Hunde auf jeden Fall an die Leine)
Typ B (meiner hat noch nie was gemacht und somit lass ich ihn auch frei, wenn mir angeleinte Hunde begegnen)

Zwangsläufig führt dies bei vielen Hundehaltern vom Typ A zu einem angespannten Verhalten, welches sich automatisch auf den Hund überträgt. Betritt der freie Hund dann noch den Bereich des angeleinten Hundes und seines Menschen..kann es eskalieren, weil das natürliche Verhalten der beiden Hunde im freien Zustand unterbunden wird...und sich auch der Halter des angeleinten Hundes in einer nicht förderlichen Konstellation befindet.

Insofern...erstaunt es leider nicht, dass die Anzahl der Bisse trotz aller Massnahmen zugenommen hat, oder lateinisch ausgedrückt "quod erat probandum" (was zu beweisen war).

Bleibt zu hoffen, dass man aus den aktuellen Themen (Bissstatistik, Zwangs-Schnellbleichen für Hundehalter) die korrekten Lehren zieht. Es wäre für alle dienlich; Hundehalter und Nicht-Hundehalter.

Samstag, 4. April 2015

Das Thema Sachkundenachweis - Auszüge aus einem Artikel der NZZ/Claudia Wirz vom 30.3.2015

Auf einem Hundeplatz irgendwo am Stadtrand von Zürich stehen fünf bis sechs Leute mit ihren angeleinten Welpen und warten. Sie warten, bis die letzten Verspäteten noch kommen, bis die Hundetrainerin ihre Verkaufsauslagen mit allerlei Hundeartikeln aufgebaut oder irgendwelchen Papierkram erledigt hat. Sie stehen und warten hier nicht freiwillig. 

Die «Welpenförderung» ist für sie gemäss kantonalem Hundegesetz obligatorisch. Nach offizieller Lesart dienen die obligatorischen Kurse für Hundehalter der Prävention von Unfällen. Doch wird dieses Versprechen auch eingelöst? 

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann die Wirkung der Kurse nicht nachweisen, zumindest nicht mit Fakten.

Amtsdirektor Hans Wyss verweist dafür in einem Brief auf eine Masterarbeit der Universität Zürich, in deren Rahmen nach dem Zufallsprinzip Kursteilnehmer befragt wurden. Die Autorin stellt fest, dass die obligatorischen Lektionen zum «Sachkundenachweis» (SKN) nicht nur für lauter glückliche Teilnehmer sorgen, sondern auch für eine «deutliche Verbesserung des Gehorsams der Hunde». Die Arbeit, die das BLV «erfreut» zur Kenntnis nimmt, ist weder im Internet noch im Netzwerk der Bibliotheken und Informationsstellen in der Schweiz (Nebis) greifbar. Und was Hans Wyss nicht erwähnt: Die Autorin der Arbeit bietet selber die obligatorischen SKN-Kurse an. 

Die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel, die nebst den bundesrechtlichen Regulierungen auch den Vollzug eines restriktiven kantonalen Hundegesetzes mit Rassenverboten und vielen Ausbildungsauflagen überwacht, meint, für eine Wirkungsanalyse sei es noch zu früh. 

Mit Sicherheit lässt sich also über die Wirkung der Kurse bis jetzt nur eines sagen: Seit sie obligatorisch sind, brummt das Geschäft. «In den letzten Jahren», sagt Christoph Hunn von der Stiftung Certodog, «sind die SKN-Ausbildungen bei uns immer ausgebucht.» Kein Wunder, ist man sehr zufrieden. Die Stiftung bildet angehende Hundetrainer aus, die dann den Hundehaltern die obligatorischen Kurse erteilen. 

Mit dem «Rundum-sorglos-Paket» könne man die Ausbildung zum Hundeinstruktor für etwa 6000 Franken innerhalb von einem Dreivierteljahr absolvieren, sagt Hunn. Die Stiftung Certodog pflegt enge personelle Verbindungen zu der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die TIR begrüsst die obligatorischen Hundekurse. Im Sinne des Tierwohls wären aus ihrer Sicht sogar mehr Pflichtlektionen angebracht, sagt Nora Flückiger. Die Hundeexpertin der TIR absolviert zurzeit selber eine Ausbildung zur Hundetrainerin. Auch die TIR selbst ist im Hundekursgeschäft; sie erteilt im Rahmen der Hundetrainerausbildung Kurse zu rechtlichen Fragen. Bei Certodog und anderen kynologischen Organisationen doziert auch der Veterinär Heinrich Binder, der seit langem beim BLV in leitender Funktion tätig ist und im Stiftungsrat von Certodog sass. 

Wieder auf der Hundewiese. Weil die vier Stunden «Welpenförderung» an vier Tagen mit wechselnden Teilnehmern stattfinden, hören die Teilnehmer im Wochentakt viermal das Gleiche: dass es unmodern sei, dem Hund das Fressen im Napf zu reichen, man solle es in der Wohnung verteilen. Dass ein schmales Halsband mehr einschneide als ein breites. Dass die auf dem Verkaufstisch beim Ausgang aufgelegten Hundegeschirre viel besser seien als die im Laden. 

Ähnliches erfährt man in der «Oberstufe». Dass das ganze Hundeleben voller Stress sei, das Apportieren eines Stöckchens – nichts als Stress.

«Ein Unfug», meint Urs Klemm, promovierter Lebensmittelchemiker und ehemaliger Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheit. Gerade ist er selber in den Genuss eines SKN-Kurses gekommen. Klemm ist Experte im Beirat des Konsumentenforums und kennt die Klagen vieler Hundekursbesucher aus erster Hand. «Viele Kursabsolventen reklamieren, dass die Kurse zu reinen Verkaufsplattformen verkommen», sagt Klemm. 

Dass im Rahmen der obligatorischen Hundekurse ein lebhafter Handel betrieben wird, räumt BLV-Direktor Hans Wyss in dem oben erwähnten Brief an das Konsumentenforum sogar ein. Er kann aber keinen «Missbrauch» feststellen. 

Alles für die Katz? Rechtfertigt die Gefahr, die von Hunden ausgeht, überhaupt das ganze Gewirr von Zwangskursen? Die Suva-Statistik zu Unfällen mit Tieren relativiert das Bild. Die meisten Unfälle mit Tieren gehen auf das Konto von Insekten und Zecken. Betrachtet man nur Säugetiere, führen Pferde die Liste an, und zwar seit Jahren. 2013 gab es 5821 aktenkundige Unfälle mit Pferden. Im Unterschied zu Hundehaltern müssen Hobbyreiter weder Pferdesteuern zahlen noch eine obligatorische Ausbildung absolvieren. Für strengere Pferderegeln fehle der politische Wille, erklärt Kaspar Jörger vom BLV. Das können sogar eingefleischte Reiter nicht nachvollziehen. Es sei unerklärlich, meint Thomas Frei, Chefredaktor des Schweizer Pferdemagazins «Kavallo», warum der Besitzer eines 1,5 Kilogramm leichten Chihuahuas einen Sachkundenachweis erbringen müsse, der Reiter eines 600 Kilogramm schweren Pferdes hingegen nicht.

Quelle: NZZ

Donnerstag, 15. Januar 2015

Die Sache mit dem Sachkundenachweis

Gemäss einem Bericht in der NZZ sah das Statthalteramt des Bezirks Affoltern keinen Grund, einen Hundehalter mit einer Busse zu belegen, weil dieser den obligatorischen Hundekurs nicht absolvierte.
 
Der Hundehalter hatte trotz mehrfacher Aufforderung des kantonalen Veterinäramtes keine Bestätigung über den absolvierten Kurs geliefert, worauf das Veterinäramt Anzeige erstattete.
Das Statthalteramt des Bezirks Affoltern wiederum verfügte über eine Nichtannahme der Untersuchung  mit dem Verweis auf die Revision des Tierschutzgesetztes vom Januar 2013 in welchem das Nichterbringen des Nachweises nicht explizit aufgeführt ist und daher nicht strafbar sei.
Das Veterinäramt erhob wiederum gegen diesen Entscheid Einsprache bei der Strafkammer des Obergerichts, da damit der Sachkundenachweis natürlich überhaupt in Frage gestellt wäre.
Das Obergericht hat die Beschwerde gutgeheissen, womit nun eine Untersuchung eröffnet wird.
 
Vor dem 1. Januar 2013 wurden Hundehalter, die den Sachkundenachweis gemäss Art. 68 der Tierschutzverordnung nicht erbrachten, nach Art. 28 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes (TSchG) bestraft. Dieser Absatz wurde aber auf den 1. Januar 2013 geändert. Mit einer Busse kann in der neuen Version nur noch bestraft werden, wer gegen eine «Ausführungsvorschrift» verstösst. Die Tierschutzverordnung wurde auf den 1. Januar 2014 um diese Ausführungsvorschrift ergänzt, der Sachkundenachweis wurde darin aber nicht aufgeführt.

Das Obergericht kommt nun aber zum Schluss, dass sich aus Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG eine Strafbarkeit ableiten lässt. Gemäss diesem Artikel wird mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet. In den Regeln über die Haltung von Haushunden in der Tierschutzverordnung ist die Pflicht zum Erwerb eines theoretischen und praktischen Sachkundenachweises enthalten. Laut Obergericht steht die Erlangung dieses Nachweises in engem Zusammenhang mit der korrekten Haltung eines Hundes. Nur wer die Bedürfnisse eines Hundes kenne, sei in der Lage, ihn entsprechend den Gesetzesvorgaben zu halten.
 
 

Mittwoch, 7. August 2013

Was muss in der Bestätigung eines Sachkundenachweis drinstehen

Wer den SKN absolviert hat, wird früher oder später feststellen, dass es hinsichtlich der Bestätigung so ziemlich alles gibt. Von der einfachen Papierbestätigung bis hin zu personalisierten Plastikkarte in Kreditkartengrösse.

Ein Grund hier mal direkt beim BVET nachzufragen, was man nun genau erhalten muss.

Die Antwort des BVET:

Es spielt keine Rolle wie eine Bestätigung aussieht. Es gibt nur folgende inhaltliche Vorgaben, die zwingend in einem SKN-Ausweis enthalten sein müssen:

  • Name und Vorname der durchführenden Ausbildungsperson, Name der Institution, bei der die Kurse angeboten werden sowie Bewilligungsnummer der Anerkennung
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort oder Herkunftsland und Wohnort des/der Kursabsolventen/in;
  • Bestätigung, dass die nach Tierschutzverordnung und Departementsverordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren geforderten Ausbildungsinhalte und –ziele in vorgeschriebener Form und Umfang vermittelt wurden.
  • Für den Sachkundenachweis nach Art. 68 Abs. 2 TSchV (praktischer Sachkundenachweis) zusätzlich Name, Rasse oder Rassetyp sowie Micro-Chip-Nummer des Hundes, mit dem der Kursabsolvent am Kurs teilgenommen hat (die Angaben sind durch den Tierausweis der ANIS zu überprüfen)
  • Datum und Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Person.

Hiermit noch ein Dankeschön ans BVET, welches immer sehr schnell und kompetent Antworten liefert.

Montag, 11. Oktober 2010

Der offizielle Wortlaut des Kantons ZH zur SKN-Kontrolle

Die Überprüfung, ob die notwendigen Sachkundenachweise der Hundehalterinnen und Hundehalter vorliegen, erfolgt durch das Veterinäramt bei allen Bewilligungserteilungen für Hunde der Rassetypenliste II, bei der Abklärung von Meldungen zu Bissvorfällen mit Hunden und Aggressionsverhalten sowie bei der Bearbeitung aller Tierschutzmeldungen. Auch die Polizei prüft diesen Aspekt bei Hundekontrollen. Alle Gemeinden sind zudem jederzeit befugt, den Sachkundenachweise zu prüfen, so dass mit der lückenlosen Kontrolle z.B. im Rahmen der jährlichen Hundeabgabe zu rechnen ist. Fehlt ein Sachkundenachweis, wird die Hundehalterin oder der Hundehalter gebüsst und muss den Kurs nachholen.

Donnerstag, 5. August 2010

Die Stimmen über Sinn und Form des Schweizer Hundegesetzes mehren sich

Wer seit September 2008 einen Hund gekauft hat, muss bis Ende August einen Sachkundeausweis vorlegen können. Kantone und Gemeinden müssten dies überprüfen. Doch den Veterinärdiensten fehlt das Kontrollpersonal.

«Die Kontrollen im Zusammenhang mit den obligatorischen Hundehalterkursen – Sachkundenachweisen – sind leider ein grosses Schlamassel», ärgert sich Urs Eymann. Er muss es wissen, denn der Berner bildet als einer von schweizweit einigen Hundert lizenzierten Sachkundenachweis-Trainern Personen aus, welche einen Hund kaufen wollen. Und wer bereits einen Hund hat, muss mit diesem zum Beispiel bei Eymann zum Training antraben. Denn das neue eidgenössische Tierschutzgesetz schreibt für alle Hundehalterinnen und -halter theoretische und praktische Kurse obligatorisch vor.

Nichts ist registriert

Ungehalten ist Urs Eymann darüber, dass er die Namen jener Hundebesitzer, die bei ihm die Kurse besucht haben, niemandem melden muss. Konkret: Wer im Kanton Bern den obligatorischen Hundehalterkurs besucht und damit den Sachkundenachweis erworben hat, ist nirgends registriert – weder beim Bundesamt für Veterinärwesen, beim bernischen Veterinärwesen noch bei der Tierdatenbank Animal Identity Service (Anis). Eine Kontrolle, ob alle 6000 Bernerinnen und Berner, die seit September 2008 einen Hund gekauft haben und deshalb einen Kurs besuchen mussten, dies auch tatsächlich getan haben, gibt es folglich nicht. Grundsätzlich muss jede und jeder im ersten Jahr nach dem Kauf des Hundes einen Trainingskurs absolvieren

«Ich bin nicht einmal verpflichtet», weiss Eymann aus der Praxis, «eine Kopie der Ausweise zu archivieren.» Wer den Sachkundenachweis erhalten hat, tut also gut daran, diesen sorgsam aufzubewahren. Ginge der Ausweis im wenig benutzerfreundlichen A4-Format verloren, könnten Hundebesitzer den Kursbesuch faktisch nicht nachweisen.

Kostengünstige Lösung

Dass Kritiker Eymann «eine gute Kontrolle wichtig ist», kann man beim Bundesamt für Veterinärwesen nachvollziehen. Aber: «Dass eine Kontrolle nur dann gut ist, wenn sie 100-prozentig und lückenlos ist, stimmt nicht», betont Marcel Falk, Kommunikationschef des Bundesamts für Veterinärwesen. Denn bei den meisten Vorschriften im Tierschutz gebe es nur Stichprobenkontrollen, «und dennoch wirken die Kontrollen». Zur Kritik von Urs Eymann will Falk nicht im Detail Stellung nehmen. Für die Kontrolle der gesamten Tierschutzgesetzgebung und im Speziellen der Hundehalterausbildungen seien nämlich die Kantone zuständig.

Dass Berner Sachkundeausweis-Trainer dem Kanton nicht mitteilen müssen, wer den Theorie- und den Praxiskurs besucht hat, begründet der stellvertretende Berner Kantonstierarzt Norbert Stäuber: «Es existieren zurzeit keine Bestimmungen zur Registrierung der Sachkundenachweise im Kanton Bern.» Eine solche Registrierung sei auch nicht geplant. Ebenso mache der Bund keine Angaben, wie eine Kontrolle der Sachkundenachweise zu erfolgen habe. Also habe die bernische Volkswirtschaftsdirektion in der Tierschutzverordnung eine einfache und pragmatische Regelung getroffen: Hundebesitzer müssen auf Verlangen nachweisen, dass sie die Kurse absolviert haben. Dieses Vorgehen sei in der Vernehmlassung gutgeheissen und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt worden, erklärt Stäuber.

Pragmatisch heisst im Fall des Kantons Bern auch kostengünstig. Statt das Einhalten sämtlicher Vorschriften bei allen Hundebesitzern zu überprüfen, führt der Veterinärdienst nur Stichproben durch. Eine Kontrolle findet in jedem Fall statt, wenn ein Hund zubeisst. Und dies ist in der Schweiz Jahr für Jahr durchschnittlich 5000-mal der Fall.

Können statt müssen

Ob Hundehalter den Sachkundenachweis tatsächlich erworben haben, könnten auch die Gemeinden kontrollieren – etwa beim Einkassieren der Hundetaxe. Doch Norbert Stäuber betont: «Im Moment bestehen keine rechtlichen Grundlagen, die Gemeinden dazu zu verpflichten.» Grundsätzlich liege die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei jeder Bürgerin und jedem Bürger. «Es ist deshalb nicht die Sache der Kantone, die Hundehaltenden zur Ausbildung zum Sachkundenachweis aufzubieten», sagt Stäuber.

Quelle: Berner Zeitung

Montag, 12. Juli 2010

Verwirrung um Hunde-Pflichtkurse

Kontrollaufwand für Gemeinden zu gross

Wer seit September 2008 Besitzer eines Hundes ist, muss bis Ende August einen Sachkundenachweis besitzen. Im Kanton Zürich werden sich rund 1400 Hundehalter nicht ans Gesetz halten - Bussen drohen ihnen vorerst kaum.

Rund 55 000 Hunde leben im Kanton Zürich. Davon müssen schätzungsweise 5500 bis Ende August einen obligatorischen Hundekurs besucht haben (siehe Kasten). Doch dieser Pflicht werden bis dann bei weitem nicht alle nachgekommen sein. Viele Halter stossen sich daran, dass sie als langjährige Hundebesitzer plötzlich ein praktisches Training absolvieren müssen, andere wiederum halten die Kurse, die es für den sogenannten Sachkundenachweis braucht, für blosse Abzockerei, und nicht wenige Halter haben schlichtweg die Übersicht über die kantonalen und eidgenössischen Verordnungen verloren.

Hundebesitzer warten ab

«Die Verwirrung ist gross», bestätigt Belinda Brunner, Hundeausbildnerin in Adliswil. Über das Kampfhundeverbot sei breit berichtet worden, das habe aber dazu geführt, dass Besitzer anderer Rassen sich gar nicht betroffen gefühlt hätten. Weitere Änderungen im neuen Tierschutzgesetz seien deshalb untergegangen oder missverstanden worden. «Der Trend zu kleinen Hunden hat sich klar verstärkt», sagt Steve Grütter aus Uster, Schulleiter von «Banner's Dog School». Im Irrglauben, keine Kurse absolvieren zu müssen, hätten sich einzelne Hundehalter beispielsweise lieber einen Mops statt einen Boxer besorgt.

Obwohl die Frist Ende August ausläuft, ist es erstaunlich ruhig», sagt Sandra Notter, die in der Stadt Zürich Hundekurse anbietet. Auch bei anderen Ausbildnern in der Region bleibt der Ansturm aus. «Ich hätte kurz vor den Sommerferien ein grösseres Echo erwartet», sagt Hundetrainerin Petra Funk und fügt hinzu: «Viele Hundebesitzer warten ab, wie genau es die Gemeinden mit den Kontrollen nehmen werden.»

Kontrolle nur bei Vorfall

Für die Gemeinden wäre eine flächendeckende Überprüfung des Sachkundenachweises ab dem 1. September ein «immenser administrativer Aufwand», für den es an «personeller Kapazität» fehlt, wie Verantwortliche in Uster und Egg erklären. Auch in der Stadt Zürich sieht es nicht anders aus. «Alle Hundehalter auf einen Schlag zu kontrollieren, ist ebenso wenig möglich, wie auf der Strasse sämtliche Autofahrer nach ihrem Führerausweis zu fragen», sagt Marco Cortesi von der Stadtpolizei. Klar aber ist, dass jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis vorlegen können muss, sobald es zu einem Vorfall kommt.

Anmerkung der NBC-Redaktion:
Das heisst somit wenn es Verletzte oder gar wieder Tote gegeben hat....?!

Das kantonale Veterinäramt schätzt, dass rund ein Viertel, etwa 1400 Hundehalter, bis Ende August über keinen Sachkundenachweis verfügen wird. Für Regula Vogel, Kantonstierärztin, ist dies aber kein Grund zur Beunruhigung. Ab kommendem Januar tritt im Kanton Zürich die erweiterte Hundeausbildungspflicht in Kraft. «Die Gemeinden werden dann verpflichtet sein, umfassende Kontrollen durchzuführen», sagt Regula Vogel.

Diese Vorschrift gilt allerdings bloss für grosse Hunde. Um nun nicht noch für grössere Verwirrung unter den Hundehalterinnen und -haltern zu sorgen, haben sich bereits zahlreiche Gemeinden für eine einheitliche Lösung entschieden. «Mit dem Einholen der Hundesteuer werden wir ab 2011 von allen Haltern einen Sachkundenachweis verlangen - unabhängig von der Grösse und dem Gewicht des Hundes», sagt Daniela Lutz vom Bevölkerungsdienst Opfikon.

Quelle: NZZ

Dienstag, 4. Mai 2010

Interview mit Verena Ammann (SKG) zum Sachkundenachweis - Quelle: Zentralschweiz am Sonntag / 02.05.2010

Original-Wortlaut des Interviews:

Hundespezialistin Verena Ammann lässt kein gutes Haar an den Hundehalter-Zwangskursen. Es gebe sogar Ausbilder, die nicht mal selbst einen Hund besässen.

Nur die Hälfte bis zwei Drittel der 40'000 Hundehalter, die bis zum August einen praktischen Kurs absolviert haben müssten, hat dies bisher auch getan. Wird die Zeit für die verbleibenden 10'000 bis 20'000 nicht langsam knapp?

Verena Ammann: Die Zeit würde schon reichen, und auch das Angebot wäre an sich da. Es ist nicht eine Frage der fehlenden Kapazitäten - vielmehr ist fraglich, ob jene, die bisher keinen Kurs belegt haben, das überhaupt noch tun wollen.

Sie glauben nicht daran?

Ich zweifle zumindest. Denn ich höre noch immer von vielen Hundehaltern, die sich dagegen sträuben und finden: Das mache ich nicht, das ist nicht nötig, und man wird ja ohnehin nicht kontrolliert.

Halten Sie die fehlende Kontrolle für das grösste Problem?

Sicher ist es problematisch, dass in den meisten Landesteilen -  mit Ausnahme des Kantons Zürich - keine Kontrollen vorgeschrieben sind. Für das Hauptproblem halte ich aber eher die fehlende Einsicht bei vielen Leuten: Man lehnt eine neue Auflage ab, von der man nicht einsieht, wozu sie gut sein soll.

Mit der Zeit sollte dies besser werden?

Ich hoffe schon, dass mit der Zeit immer mehr Leute merken werden, dass es etwas bringt.

Die neue Vorschrift soll gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen zu einem besseren Zusammenleben von Mensch und Hund führen -  und letztendlich zu weniger Bissverletzungen. Wird dieses Ziel erreicht?

Das sind zwei Aspekte, die es zu trennen gilt. Unter dem Aspekt des Tierschutzes können die vier Stunden, wenn sie wirklich sehr gut genutzt werden, etwas bringen. Jetzt kommen auch Besitzer von Chihuahuas oder Bulldoggen in den Erziehungskurs, die sonst nicht gekommen wären. Und sie staunen, was man dem Hund alles beibringen kann, und was er ihnen alles mitteilt. Unter dem Aspekt der Sicherheit bringen die Kurse aber fast nichts.

Hängt das mit der Anzahl und Qualifikation der Kursleiter zusammen, von denen es inzwischen 1100 gibt?

Die Anzahl reicht aus, nicht aber die Qualität. Von einigen Ausbildungsinstitutionen werden die Hundehalterkurse als lukratives neues Geschäftsfeld betrachet, und niemand kontrolliert, was die Leute auf dem Platz machen.

Sie hegen da Bedenken?

In der Tat. Die Anforderungen, die an die Ausbildner gestellt werden sind viel zu tief - zum Teil müssen diese nicht einmal selber einen Hund halten. Teilweise schicken die regionalen Arbeitsvermittlungszentren Arbeitslose in die Ausbildnerkurse. Was diese dann ihrerseits den Hundehaltern beibringen wird nicht geprüft. Etwas salopp ausgedrückt - es wird einzig geprüft, ob die Institution, welche die Kurse anbietet, zertifiziert und ob der Papierkrieg in Ordnung ist. Die fehlende Qualitätssicherung ist ein ganz grosses Problem.

Wie macht sich das konkret bemerkbar?

Es gibt zum Beispiel Institutionen, die ihren Ausbildnern empfehlen, bis zu zwölf Teilnehmer gleichzeitig zu unterrichten. Das führt zum absoluten Gegenteil dessen, was wir wollen. Es ist schlicht nicht möglich, zwölf unerfahrenen Hundehaltern einen einzigen Trainer zuzuteilen. Bei unseren kynologischen Vereinen sind es vier Hundehalter pro Trainer. Bei zwölf Teilnehmern bleiben nur fünf Minuten pro Hund - und in den restlichen 55 Minuten machen die übrigen Hunde mit ihren Haltern all das, was sie nicht sollten. Das ist völlig unseriös und fast ein bisschen tragisch.

Was kostet denn ein Kurs?

Das ist völlig unterschiedlich. In den kynologischen Vereinen wird die Stunde teilweise schon ab 15 Franken angeboten. Ich habe aber auch schon Anbieter gesehen, die 50 Franken pro Stunde verlangen.

Der teurere Kurs ist nicht unbedingt der bessere?

Überhaupt nicht. Das ist ein weiteres Problem: Die Leute können nicht von vorneherein beurteilen, ob der Kurs seriös ist oder nicht. Weil nur vier statt der ursprünglich vorgesehenen acht Stunden vorgeschrieben sind, bleiben sie im einmal gewählten Kurs, auch wenn sie merken, dass es nicht viel bringt - schliesslich müssen sie nur noch drei weitere Lektionen absolvieren. Bei sieben weiteren hätten sie sich eher einen Wechsel überlegt.

Das Veterinäramt des Bundes spricht von einer Erfolgsgeschichte. Wenn man Sie hört, bekommt man eher den Eindruck, die Kurse seien ein Flop.

So rigoros würde ich es nicht ausdrücken. Jene Hundehalter, die seriöse Kurse besuchen, profitieren sicher davon. Bei den anderen ist der Schuss aber schon eher nach hinten losgegangen.

Also doch ein Flop?

Vom Tierschutz her betrachtet zwar wie gesagt nicht. Vom Sicherheitsaspekt her ist es aber mit Sicherheit ein Flop. Dafür sind vier Stunden viel zu wenig. Wäre man bei acht Stunden geblieben, so hätte man im Verlauf von acht Wochen die Beziehung zwischen Hund und Mensch verfolgen können. Innerhalb eines Monats kann man bei einem jungen Hund aber nicht sagen, wie sich das entwickeln wird.

Das heisst,  dass die neuen Bestimmungen ihr Hauptziel, nämlich eine Erhöhung der Sicherheit nach dem tödlichen Unfall von Oberglatt, verfehlt hätten?

Das stimmt, das Verhindern von Unfällen haben wir damit nicht erreicht. Es wissen zwar alle, dass solch schwere Unfälle von kriminellen Haltern wie es in Oberglatt einer war, gar nicht zu verhindern sind. Aber wir hätten es schon gerne gehabt, wenn die Kurspflicht etwas weitergegangen wäre und der Halter den Hund nach dem Kursbesuch wirklich hätte kontrollieren können. Das bringt man in vier Stunden nicht hin.


Verena Ammann ist Ausbildungsverantwortliche bei der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), der Dachorganisation der Hundehalter in der Schweiz.

Donnerstag, 29. April 2010

40 000 Halter brauchen Nachweis für Hundekurse

Im August endet in der Schweiz die Übergangsfrist für die obligatorischen Hundeausbildungen. Bis dann müssen rund 40 000 Hundehalter einen Praxiskurs besucht haben, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in Erinnerung ruft.
Bis Ende 2009 haben rund 5500 Hundehalter den Theoriekurs und rund 7500 Halter den Praxiskurs besucht. Dies haben die zur Ausbildung von Hundetrainern anerkannten Organisationen gemeldet. Zur Zeit laufen die Ausbildungen auf Hochtouren, wie es im BVET-Communiqué heisst.

Hundehalter müssen Ausbildung besuchen

Gemäss der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehalter eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen Neuhalter einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren.

Dabei gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können.

Säumige Hundehaltende werden gebüsst

Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs besucht haben – dies sind rund 40 000 Halter. Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen und säumige Hundehaltende büssen.

Seit Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind über 1100 Hundetrainerinnen und -trainer ausgebildet und berechtigt, die obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht unterstehen, müssten sich nun dringend dafür anmelden, schreibt das BVET.

Samstag, 27. Juni 2009

Sachkundenachweis - Kurs im Neuen Boxer Club Zürich

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auf unserem Übungsgelände im Zürich-Albisgütli unterhalb des Strassenverkehrsamt den obligatorischen Sachkundenachweis – Kurs (SKN) in Theorie und Praxis zu erwerben.

Für erst Hundehalter bedeutet dies, dass sie vor dem Kauf des Hundes einen Theoriekurs von 4 Stunden, sowie anschliessend mit dem Hund einen praktischen Kurs von 4 Trainings-Stunden besuchen müssen. Wer bereits Hundehalter war, benötigt nur die praktische Ausbildung.




Zum SKN:
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor:
Künftig müssen Sie vor dem Kauf eines Hundes einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Die Ausbildungsvorschriften gelten bereits ab 1. September 2008. Wer dann bereits Hunde hat, muss nur noch beim Kauf eines neuen das Training absolvieren. Wer aber erst im Herbst 2008 einen Hund kauft, muss den theoretischen Kurs und das Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben.