Im Gespräch mit Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht werden Haftungsansprüche des Züchters wie auch von Veranstaltern bei Hundesportanlässen besprochen.
Bezüglich der Haftung des Züchters:
"...Wird ein Tier krank verkauft, dann handelt es sich um einen Mangel am Tier. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder die Minderung oder die Wandelung (Rücktritt). Da Sie den Hund zurückgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit der Wandelung. Dabei können Sie den Hund der Züchterin zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Mangel unverzüglich der Züchterin anzeigen und die Wandelung geltend machen....."
Die Folgekosten für teure Operationen und Therapie (HD etc.) sind dem Züchter nicht direkt belastbar sondern bedingen eine rechtliche Abklärung und meist damit verbunden einen Rechtsstreit.
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